Aus unserem Politblog: Europa, der Wolf und die Weidetiere

Auch wenn gern das Gegenteil behauptet wird: Der Wolf gehört nicht (mehr) zu den besonders bedrohten Arten

Ein Wolf fletscht die Zähne (Symbolbild: istock/HansProppe)
Ein Wolf fletscht die Zähne (Symbolbild: istock/HansProppe)

Von Michael Lehner für „natur + mensch Der politische Blog

In Lettland starben in der eben abgelaufenen Jagdsaison 280 Wölfe. In Bayern, also ebenfalls in der Europäischen Union, stoppten Verwaltungsrichter unter Berufung auf EU-Recht nahezu zeitgleich den Abschuss eines einzigen „Problemwolfs“, der mehrfach Viehweiden heimsuchte.

Ausgerechnet beim Tier- und Artenschutz gleicht die europäische Rechtswirklichkeit offenbar einem Flickenteppich. Zumal bedroht in Deutschland der rigorose Schutz einer kräftig wachsenden Wolfspopulation die Weidehaltung – vor allem an den Küsten und in der Alpenregion. Auf dem Spiel steht nicht nur besonders artgerechte und umweltgerechte Tierhaltung, sondern auch das Staatsvertrauen der betroffenen Bauern.

Defacto keine bedrohte Tierart

Auch wenn gern das Gegenteil behauptet wird: Der Wolf gehört nicht (mehr) zu den besonders bedrohten Arten. Die Welt-Naturschutzorganisation IUCN (International Union for Conservation of Nature) listet das Raubtier als „nicht gefährdet“. Speziell in Europa haben sich die Bestände prächtig erholt. Auch in Deutschland, wo die Wolfsdichte mittlerweile weit höher ist als im Baltikum und Skandinavien.

Allein im EU-Recht ist der Wandel noch immer nicht angekommen: Dort gelten immer noch die Bedingungen des Jahres 1992, als die Wölfe in der FFH-Richtlinie unter strengsten Schutz gestellt wurden. In Westdeutschland gab es seinerzeit gar keine Wölfe, in der DDR wurden die vereinzelt vom Osten zuwandernden Tiere bis zur Wende streng bejagt.

Argumentationen mit umstrittenen Zahlen

Heute leben in Deutschland mehr Wölfe als im gesamten Skandinavien. Schon das Gezänk, wie viele Tiere es wirklich sind, ist vielsagend: Während die Verbände von Bauern und Jägern den Bestand auf bis zu 2.000 Tiere schätzen, argumentiert das Bundesamt für Naturschutz nur ungern mit absoluten Zahlen. Dort zählt man lieber in Rudeln – was mehr Spielraum für Interpretationen zulässt. Offiziell gab es hierzulande demnach im vergangenen Jahr 157 Rudel. 2020 waren es noch 131. Zumindest, dass der jährliche Zuwachs um die 20 Prozent beträgt, scheint also unumstritten. Alle anderen Zahlen schon. Und dabei kommt es nicht nur darauf an, ob das Rudel zu 10 oder aber zu 5 Wölfen gerechnet wird. Sondern zum Beispiel auch darauf, ob Frühjahrs-Welpen schon als Wölfe zählen.

So wunderte sich „Die Welt“ schon vor fünf Jahren darüber, dass das Bundesamt für Naturschutz noch einen Bestand von höchstens 160 Wölfen vermutete, als Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Umweltminister Till Backhaus längst die Zahl von 650 Tieren nannte. Solche Diskrepanz gehört bis heute zum Hintergrund der Auseinandersetzung. Ebenso der schleppende Geschäftsgang nationaler und europäischer Behörden in Wolfsangelegenheiten.

So wartet die Schweiz seit August 2018 auf eine Entscheidung zum Antrag, den Wolf in der Berner Artenschutzkonvention von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zurückzustufen. Norwegen – wie die Schweiz nicht in der EU – geht schon länger eigene Wege, um die traditionelle Weidewirtschaft zu schützen: Dort wird der Wolf nur in eng begrenzten Wolfsgebieten geduldet. Schweden und Finnland haben es immerhin geschafft, dass die Rentiergebiete im Norden wolfsfrei gehalten werden. Notfalls sogar mit Schüssen aus dem Polizeihubschrauber.

Unterschiedlicher Schutzstatus als groteske Situation

Deutsche Almbauern und Deichschäfer können von solchen Zuständen höchstens träumen. Vor Gericht gilt hier wie vor 30 Jahren der strengst mögliche Artenschutz. So wie er seinerzeit einer akut vom Aussterben bedrohten Art geschuldet war. Was zur grotesken Situation führt, dass ein- und derselbe Wolf mitten im EU-Europa unterschiedlichen Schutzstatus genießt: „Streng geschützt“ in der sächsischen Lausitz, lediglich „geschützt“ gleich über der Grenze in Polen. Was einen Riesenunterschied ausmacht, wenn es um den Umgang mit auffälligen Tieren geht. Bis hin zum jüngsten Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht München die bayerische Staatsregierung an der „Entnahme“ des Problemwolfs im Chiemgau hinderte.

Neben Polen haben auch Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei und Bulgarien beim EU-Beitritt für ihre Wölfe den gelockerten Schutzstatus nach Anhang V der FFH-Richtlinie ausgehandelt. Dort – wie in Teilen Spaniens und Griechenlands – hat Brüssel nur wenig mitzureden beim Raubtiermanagement.

Blick in die europäische Wirklichkeit

Endgültig spannend wird’s beim Blick nach Schweden. Dort wäre der Abschuss des Chiemgau-Wolfs wohl kein Problem, obwohl die Art auch im Königreich nach dem berüchtigten Anhang IV geschützt ist. Und obwohl die Wolfsdichte in Schweden weit geringer ist als jene in Deutschland. Für Problemfälle gibt’s in Schweden (und in Finnland) das Instrument der sogenannten „Schutzjagd“. Sie ist auch in der strengsten Schutzkategorie sogar im EU-Recht vorgesehen. Voraussetzung ist allerdings ein akribisches Meldesystem, das genauen Überblick über Zahl und regionale Verteilung der Tiere sicherstellt. Der interessierte Beobachter merkt: Genau an solchen Daten hapert´s in Deutschland, obwohl Bund und Länder reichlich Geld für hauptamtliche Wolfsbegleitung ausgeben.

Gern behauptet, aber trotzdem unwahr ist, dass Schweden wegen der Schutzjagd Probleme mit der EU-Kommission habe. Betroffen ist ausschließlich die reguläre Lizenzjagd. Mit der soll prinzipiell der jährliche Zuwachs entnommen werden, wenn die heimische Wolfspopulation den „günstigen Erhaltungszustand“ erreicht. Diesen günstigen Erhaltungszustand hat der Stockholmer Reichstag einst auf 220 Wölfe festgelegt. Was damals wie Utopie geklungen hat und Wolfsfreunde weit über Schweden hinaus begeisterte. Seinerzeit galt noch ein Reservat mit bis zu 100 Tieren als höchstes der Gefühle.

Mittlerweile bewegt sich der schwedische Winterbestand bei 400 Tieren. Und um die von der Reichstagsmehrheit gewünschte Lizenzjagd zur Bestandsregulierung wird alle Jahre gestritten. Interessant für die Debatte in Deutschland: Diesen Winter hat der WWF ihm nahestehende Politiker aufgefordert, den alten Reichstagsbeschluss zu ändern. So lange dieser gilt, fürchtet der WWF, sei die Lizenzjagd nicht zu kippen – auch nicht vor dem EU-Gerichtshof. Man könnte den WWF auch als Tierschutzkonzern bezeichnen…

Fazit: Entnahme von auffälligen Wölfen ist nach EU-Recht ebenso möglich wie die Ausweisung wolfsfreier Gebiete, wenn diese aus Umwelt- und Artenschutz-Gründen sinnvoll erscheinen. Etwa zum Erhalt von Freilandflächen oder auch von traditioneller Landnutzung. Möglich scheint sogar die politische Festlegung von Bestandsobergrenzen, wenn diese die Arterhaltung gewährleisten und in einem wissenschaftlich korrekten Verfahren ermittelt wurden.