Rebhuhn hält den Rekord im „Eierverstecken“: Bis zu 20 Eier pro Nest

Das Rebhuhn versteckt die meisten Eier: Mit 20 Eiern pro Nest hält das Rebhuhn den Rekord, ist in seinem Bestand jedoch stark gefährdet

Vier Rebhühner neben Erdbeerpflanzen auf Grünfläche. (Symbolbild: iStock/Orbs)
Vier Rebhühner neben Erdbeerpflanzen auf Grünfläche. (Symbolbild: iStock/Orbs)

Das Rebhuhn ist mit bis zu 20 Eiern pro Nest der Rekordhalter unter den heimischen Vogelarten, steht jedoch trotz dieser beeindruckenden Legeleistung stark unter Druck. Als charakteristischer Bewohner offener Landschaften ist das Rebhuhn auf vielfältige Biotope angewiesen, die ihm Nahrung, Schutz und Brutplätze bieten. Doch die Zahl der Rebhühner hat in den letzten Jahrzehnten dramatisch abgenommen, was die Art auf der Roten Liste der gefährdeten Vögel in Deutschland positioniert.

Stark gefährdet: Rebhuhn fast nur noch in der Kölner Bucht und Soester Börde

Ursprünglich weit verbreitet, ist der Bestand des Rebhuhns heute auf wenige Regionen wie die Kölner Bucht und die Soester Börde begrenzt. Expertenschätzungen zufolge beläuft sich der Gesamtbestand auf lediglich 4.000 bis 6.000 Brutpaare. Diese alarmierende Zahl wird durch einen Vergleich der Jagdstrecken deutlich: Während 1938/1939 noch über 186.000 Rebhühner in NRW erlegt wurden, sank diese Zahl im Jagdjahr 2008/2009 auf 1.239 (davon 789 Fallwild). Seit 2011/2012 genießt das Rebhuhn eine ganzjährige Schonzeit.

Ursachen und Schutzmaßnahmen

Die Hauptgefährdungsfaktoren des Rebhuhns umfassen den Verlust und die Entwertung von Lebensräumen durch intensive Landwirtschaft, Flächenversiegelung und den Rückgang des Insektenreichtums. Um den bedrohten Vogel zu schützen, engagieren sich Landwirte, Jäger und Naturschützer gemeinsam. Förderprogramme wie der Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen bieten finanzielle Anreize für die Anlage von Rebhuhn-freundlichen Habitaten wie Brachen und Blühstreifen. Zudem unterstützt die Jägerschaft durch regelmäßige Bestandserhebungen und die Anlage von Wildblumenstreifen den Erhalt der Art.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen