Dritter sicherer Nachweis eines Goldschakals in Schleswig-Holstein

Im Amtsbereich Schenefeld im Kreis Steinburg ging ein Goldschakal in die Fotofalle

Ein Goldschakal ging im Amtsbereich Schenefeld in die Fotofalle. (Quelle: Foto: privat)
Ein Goldschakal ging im Amtsbereich Schenefeld in die Fotofalle. (Quelle: Foto: privat)

In Schleswig-Holstein wurde erneut ein Goldschakal nachgewiesen, bestätigen Experten des Wolfsmanagements anhand von Aufnahmen einer privaten Wildkamera. Die Fotos, die den Goldschakal am 29. Februar und 1. März 2024 im Amt Schenefeld, Kreis Steinburg zeigen, markieren den dritten C1-Nachweis dieser Art im Bundesland.

Dr. Norman Stier von der Universität Dresden, ein für derartige Fälle zuständiger Experte, hat die Sichtung als sicheren Nachweis eingestuft. Der erste sichere Goldschakal-Nachweis in Schleswig-Holstein wurde im Zusammenhang mit einem Nutztierriss am 15. März 2017 im Amt Kirchspiellandgemeinden Eider im Kreis Dithmarschen erbracht. Der zweite Nachweis gelang am 3. Mai 2023 im Amt Probstei, Kreis Plön, ebenfalls im Rahmen eines Fotofallennachweises.

Hintergrund:

Goldschakale stellen neben dem Wolf den einzigen Vertreter der Gattung Canis auf dem europäischen Kontinent dar. Sie gehören zu den mittelgroßen Caniden und liegen mit ihrem Gewicht von 8 bis maximal 15 kg und einer Schulterhöhe von bis zu 50 cm zwischen Rotfuchs und Wolf. Sie kommen in weiten Teilen des südlichen Asiens (vom Nahen Osten über Indien bis Thailand) vor. In Europa liegt der Verbreitungsschwerpunkt im Balkangebiet bis ins südöstliche Österreich. Von dort wanderten in den vergangenen Jahren immer wieder Tiere nach Deutschland (Nachweise gibt es aus fast allen Bundesländern) und sogar bis Dänemark.

Goldschakale leben in der Regel in Paaren und besetzen feste Territorien von etwa drei Quadratkilometern, die sie gegen andere Goldschakale verteidigen. Sie ernähren sich von Insekten, Nagetieren, Vögeln und Amphibien und können darüber hinaus kleinere Säugetiere, selten Rehe, sowie deren Nachwuchs erbeuten.

In Deutschland ist die Art nicht in der Liste der jagdbaren Arten nach Bundesjagdgesetz genannt und wird im Anhang 5 der FFH-Richtlinie geführt. Die Gründe für die Arealausdehnung des Goldschakals sind noch nicht abschließend geklärt, dürften aber zumindest teilweise mit der Klimaerwärmung

Quelle: Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein