Neue und schnellere Regeln für den Umgang mit Schadwölfen

Kärnten will innovatives Alm- und Weideschutzgesetz einführen: Begutachtungsverfahren offiziell gestartet

Schafe auf einer Alm im Hochgebirge. (Symbolbild: Albrecht Fietz auf Pixabay)
Schafe auf einer Alm im Hochgebirge. (Symbolbild: Albrecht Fietz auf Pixabay)

Der Kärntner Jagd- und Agrarreferent, LHStv. Martin Gruber, hat einen neuen Entwurf für das erste Alm- und Weideschutzgesetz vorgestellt, das den Schutz der Landwirtschaft in den Vordergrund rückt. Mit diesem Gesetz, das nun offiziell in die Begutachtungsphase geht, unternimmt Kärnten rechtliche Schritte, um die Entnahme von Problemwölfen zu erleichtern und zu beschleunigen.

Ziel des Alm- und Weideschutzgesetzes

Das Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Nutztieren auf Almen und Weiden zu verbessern, indem es schnelle und effektive Maßnahmen gegen sogenannte Schadwölfe ermöglicht. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis, die eine bestimmte Anzahl von Rissen für die Einstufung eines Wolfes als Problemwolf vorsah, setzt das neue Gesetz darauf, bereits bei unmittelbarer Bedrohung von Herden einzugreifen.

Wesentliche Neuerungen und Maßnahmen

  • Definition von Almschutzgebieten: In diesen Gebieten sind herkömmliche Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar, sodass der Abschuss von Wölfen als einzige Option bleibt, um Angriffe auf Nutztiere zu verhindern.
  • Sofortiges Eingreifen bei Bedrohung: Jäger erhalten das Recht, einen Wolf unmittelbar zu entnehmen, wenn Nutztiere direkt bedroht sind. Ein einziger Angriff kann zur Einstufung als Schadwolf führen.
  • Geltungsbereich der Entnahmemöglichkeit: Nach einem bestätigten Wolfsriss gilt die Entnahmemöglichkeit für vier Wochen im gesamten Jagdgebiet sowie in angrenzenden Gebieten innerhalb eines 10-Kilometer-Radius.
  • Monitoring der Wolfspopulation: Die Maßnahmen werden von einem staatlichen Monitoring begleitet, um die Entwicklung der Wolfspopulation im Auge zu behalten.

Begutachtungsfrist und nächste Schritte

Die Begutachtungsfrist für das Alm- und Weideschutzgesetz läuft bis Ende März. Im April plant die Landesregierung, das Gesetz zu beschließen, um noch vor Beginn der Alm- und Weidesaison einen Beschluss im Landtag zu ermöglichen. LHStv. Gruber betont die Bedeutung des Gesetzes für den Schutz von Bevölkerung, Landwirtschaft und Nutztieren und steht entschieden hinter dem Vorhaben.

Quelle: Land Kärnten