Verbände fordern Nachbesserungen vor Jagdrechtsänderung in Brandenburg

Der Entwurf zur Änderung des Jagdrechts in Brandenburg stößt auf Kritik bei Landnutzerverbänden: Sie verlangen dringende Anpassungen, insbesondere bei der Regelung invasiver Arten und Schonzeiten.

Eine Nutria in einem Gewässer. (Symbolbild: Sabine auf Pixabay)
Eine Nutria in einem Gewässer. (Symbolbild: Sabine auf Pixabay)

In Brandenburg steht das Jagdrecht vor signifikanten Änderungen, die für kontroverse Diskussionen sorgen. Der Entwurf des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zur Novellierung der Durchführungsverordnung des Jagdgesetzes ist von den Abgeordneten des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vorgelegt worden und soll bereits am 6. März diskutiert werden. Kritik kommt vom Forum Natur Brandenburg e.V., das dringenden Nachbesserungsbedarf anmeldet, da der Entwurf nicht mit dem Landesjagdbeirat abgestimmt wurde und wichtige Stakeholder übergangen wurden.

Jürgen Hammerschmidt, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Brandenburgs, bemängelt das Übergehen des Landesjagdbeirates durch das MLUK und warnt vor Qualitätseinbußen des Änderungsentwurfs. Dirk Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg, kritisiert die Konzeptlosigkeit des Vorgehens und die potenziellen negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen, wie die Herausnahme von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht und Einschränkungen bei der Bejagung von Wildgänsen.

Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten unter anderem:

  • Die Entfernung von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht

Nutria und Bisam sollten nur dann aus dem Jagdrecht entfernt werden, wenn neben den Entnahmeberechtigten („Bisamjäger) auch die Jagdausübungsberechtigten beauftragt werden können, Tiere dieser Arten zu erlegen. Dazu müssen ergänzende Regelungen erlassen werden. Mit der Aufnahme von Nutria und Bisam ins Jagdrecht ist die Zahl der erlegten Tiere erheblich gestiegen. Das belegt den wichtigen Beitrag der Jägerschaft bei der Eindämmung dieser invasiven Arten. Außerdem würden die erfolgreichen Ansätze zur nachhaltigen Nutzung/Vermarktung der Tiere mit der ersatzlosen Herausnahme aus dem Jagdrecht konterkariert. Zudem würden zusätzliche Schäden an Dämmen und Deichen drohen, die in den letzten Jahren durch Eigeninitiative der jagdberechtigten Bewirtschafter reduziert werden konnten. Deshalb müssen ergänzende Regelungen erlassen werden. Auch zur effektiven Bejagung dieser nacht- und dämmerungsaktiven Arten ist der Einsatz von Nachtsicht- und Wärmebildgeräten erforderlich

  • Erlaubnis zum Einsatz von Nachtsicht- und Wärmebildgeräten bei der Raubwildjagd

Eine Änderung zur Bejagung der invasiven Arten Waschbär und Marderhund mit Nachtsicht- und Wärmebildgeräten wird befürwortet. Zum Schutz der bodenbrütenden Vogelarten in der Agrarlandschaft ist diese Regelung auch auf den Fuchs auszudehnen. Der seit Jahrzehnten beklagte Rückgang der Vogelarten in der offenen Agrarlandschaft begann mit der erfolgreichen Impfkampagne gegen die Tollwut, nach der sich die Fuchsdichte mindestens verdreifacht hat. Studien zu den Prädationsursachen bei Kiebitz, Großtrappe u.a. zeigen den hohen Stellenwert des Fuchses beim Schwund dieser Arten.

  • Beschränkungen der Fallenjagd

Das Verbot von Selektivfanggeräten („Totschlagfallen“) ist nicht erforderlich und würde die Entnahme von Steinmardern in befriedeten Bezirken verhindern. Diese Form der Fallenjagd kann grundsätzlich selektiv und tierschutzgerecht ausgeübt werden. Im Hinblick auf die Schutzverpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie ist diese Beschränkung der Raubwildbejagung unverständlich und würde dazu führen, dass sich Erhaltungszustände ohnehin gefährdeter Vogelarten weiter verschlechtern. Unabhängig von der Frage, ob Bisam und Nutria im Jagdrecht verbleiben, sind auch für deren Bejagung sog. Totschlagfallen unerlässlich.

  • Änderung der Jagd- und Schonzeiten

Die vorgesehene Jagdruhe im Sommer bei Schalenwild würde die Wildschadensverhütung auf landwirtschaftlichen Flächen in dieser Zeit verhindern. Zudem würde sie die Interessenlage der Reviere mit Feld- und Grünlandanteilen, also auf deutlich über 50% der brandenburgischen Jagdfläche, ignorieren. Da in dieser Zeit erfahrungsgemäß große Wildschäden im reifenden Getreide und Raps durch im Rudel auftretendes Rot- und Damwild entstehen, muss eine Schadensabwehr auf landwirtschaftlichen Flächen durchgängig möglich sein. Deshalb darf die Sommerschonzeit für Rotschmalwild und Damschmalwild (Wild im zweiten Lebensjahr) nur im Wald gelten.

Im Januar darf höchstens eine Drückjagd je Jagdbezirk zulässig sein, um die jagdlich verursachten Störungen in der für Wiederkäuer problematischen Winterzeit (herabgesetzter Stoffwechsel) zu reduzieren.

Zum Schutz der bodenbrütenden Vogelarten in der Agrarlandschaft ist die Jagdzeit auf den Fuchs bis zum 28. Februar zu verlängern. Anderenfalls würden im Februar geschlechtsreife Füchse zuwandern und das Brutgeschäft bedrohter Vogelarten stören.

Zur effektiveren Vermeidung von Sachschäden in befriedeten Bezirken (z.B. Marderschäden im KFZ) ist die Jagdzeit auf den Steinmarder bis zum 28. Februar zu verlängern.

Die Berücksichtigung der Teichwirtschaften bei der Jagd auf Blässgänse wird begrüßt. Zugleich muss zur Schadensabwehr Bejagung und damit Vergrämung auf gefährdeten Acker und Wiesenflächen weiterhin möglich sein.

Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbands Brandenburg, betont die Bedeutung der Jagd für die Verhütung von Schäden in Wald und Feld und plädiert für eine nachhaltige Bewirtschaftung unter dem Leitsatz „Wald mit Wild“. Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg, äußert Bedenken, dass die Änderungen der Schonzeiten das Schadensgeschehen auf landwirtschaftlichen Flächen noch verschärfen könnten.

Die Kritik der Verbände unterstreicht die Notwendigkeit, die Jagdgesetzgebung so anzupassen, dass sie den Interessen und Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird, ohne dabei den Artenschutz und die landwirtschaftliche Produktivität zu beeinträchtigen.

Quelle: Forum Natur Brandenburg e.V.