„Schnellabschussverfahren“: Oberverwaltungsgericht bestätigt Wolf-Abschussgenehmigung

Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes in der Region Hannover bleibt bis auf Weiteres in Kraft

Ein einzelner Wolf. (Symbolbild: Eszter Miller auf Pixabay)
Ein einzelner Wolf. (Symbolbild: Eszter Miller auf Pixabay)

Die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes in der Region Hannover bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Gegen die vom NLWKN erteilte Genehmigung im sog. „Schnellabschussverfahren“, die seit dem 26. März gilt, hatte die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.“ zunächst beim Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg einen Eilantrag auf Aussetzung der Ausnahmegenehmigung gestellt. Das VG Oldenburg hatte dies vorläufig zurückgewiesen. Dagegen hatte die Antragstellerin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingelegt. Mit Entscheidung vom 29. März hat das OVG die Beschwerde ebenfalls zurückgewiesen.

Hintergrund

Die Ausnahmegenehmigung, erteilt am 26. März 2024, soll den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere vor Wölfen in der Region stärken. Sie wurde nach mehreren Rissvorfällen genehmigt und ist bis zum 12. April 2024 befristet. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte bereits argumentiert, dass eine vorläufige Unterbrechung dieser Genehmigung den Schutz der Nutztiere gefährden würde, ohne den Wolfbestand signifikant zu beeinflussen.

Bedeutung für den Wolfsschutz

Die Entscheidung des 4. Senats unterstreicht, dass die letale Entnahme eines Wolfes die Population oder das Überleben der Art nicht gefährdet. Der NLWKN hat klargestellt, dass weitere Rudel die Region besiedeln und das betroffene Rudel in der Lage ist, die Aufzucht der Jährlinge auch nach der Entnahme zu gewährleisten.

Während die Ausnahmegenehmigung weiterhin Gültigkeit besitzt, betonte das Gericht die Notwendigkeit einer zeitnahen Entscheidung über den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, um die Rechtmäßigkeit des Verfahrens umfassend zu prüfen.