Gericht stoppt Wolfsentnahme in Niedersachsen

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den umstrittenen „Schnellabschuss“ eines Wolfes in Niedersachsen vorläufig gestoppt.

Das Auge eines Wolfes. (Symbolbild: Sandra Petersen auf Pixabay)
Das Auge eines Wolfes. (Symbolbild: Sandra Petersen auf Pixabay)

Am Freitag (05.04.2024) gab das Verwaltungsgericht Oldenburg dem vorläufigen Rechtsschutzantrag der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ statt, womit der geplante Abschuss eines Wolfes untersagt wurde. Dieser Entscheidung liegen die Zweifel der Richter an der Rechtmäßigkeit der neu formulierten Abschussregelungen des Landes Niedersachsen zugrunde. Im Kern der Kontroverse steht die Änderung, dass für einen Schnellabschuss nicht mehr die Identität des Wolfes durch eine DNA-Analyse nachgewiesen werden muss – eine Praxis, die von Naturschützern stark kritisiert wird.

Die Oldenburger Richter argumentieren, dass diese Vorgehensweise nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar sei, was die rechtliche Grundlage für den Stopp des Abschusses lieferte. Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig, und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, angeführt von Minister Christian Meyer (Grüne), zeigt sich überrascht und prüft derzeit die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzulegen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist der Tod eines Rindes nahe Hannover, welcher den Anlass für das erstmalige Anwenden des Schnellverfahrens zum Abschuss eines Wolfes gab. Dieser Vorfall und die darauffolgende gerichtliche Auseinandersetzung sind wieder einmal Zeugnisse der wachsenden Spannungen zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und der Verwaltung in Bezug auf den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen in Niedersachsen. Fortsetzung folgt mit Sicherheit…