Gesetz zur Bewältigung der Wolfsproblematik kommt rechtzeitig zur bevorstehenden Weidesaison: Kärnten führt erstes Alm- und Weideschutzgesetz ein
Der Kärntner Landtag hat heute (25.04.2024) das erste Alm- und Weideschutzgesetz einstimmig beschlossen: Das Gesetz, das am 15. Mai in Kraft tritt, markiert eine wegweisende Änderung im Umgang mit sogenannten Schadwölfen und dient dem Schutz der traditionellen Almwirtschaft in der Region.
Neuer Ansatz im Wolfsmanagement
Das neue Gesetz stellt eine bedeutende Abkehr von der bisherigen Praxis dar, bei der erst eine bestimmte Anzahl von Nutztieren getötet worden sein musste, bevor ein Wolf zum Abschuss freigegeben werden konnte.
Stattdessen ermöglicht das Gesetz nun ein sofortiges Eingreifen der Jäger bei der ersten unmittelbaren Bedrohung durch Wölfe, ohne dass erst Schäden entstehen müssen. „Mit dieser Regelung setzen wir ein starkes Zeichen, dass der Schutz unserer Almwirtschaft und Tierhaltung oberste Priorität hat“, erläutert der Agrar- und Jagdreferent LHStv. Gruber.
Vorbereitung auf die Alm- und Weidesaison
Die schnelle Verabschiedung des Gesetzes gewährleistet, dass die neuen Regelungen rechtzeitig vor der bevorstehenden Alm- und Weidesaison umgesetzt werden können. „Dieses Gesetz ist ein wichtiges Signal an die Land- und Almwirtschaft in Kärnten“, betont Gruber.
Begleitende rechtliche Maßnahmen
Zur Unterstützung des neuen Gesetzes wurden zudem zwei Verordnungen vorbereitet, die noch im Mai in der Landesregierung beschlossen werden sollen. Eine davon bestimmt, welche Almen zu Schutzgebieten erklärt werden. Die andere, eine neue Risikowolfs-Verordnung, soll weiterhin den Umgang mit Problemwölfen im Siedlungsgebiet regeln und ermöglicht Maßnahmen zur Vergrämung und Entnahme von Wölfen, falls nötig.
Fazit
Kärnten zeigt mit der Einführung des Alm- und Weideschutzgesetzes erneut seine Vorreiterrolle im Umgang mit der Wolfsproblematik und setzt neue Maßstäbe für effektives Wildtiermanagement und den Schutz der Landwirtschaft.
Quelle: Land Kärnten