Jungwolf im St. Galler Weisstannental durch Wildhut erlegt

Calfeisenrudel reguliert – Vollzug von Abschussverfügung vorläufig gestoppt

Ein einzelner Wolf auf einer Grasfläche. (Symbolbild: Christel SAGNIEZ auf Pixabay)
Ein einzelner Wolf auf einer Grasfläche. (Symbolbild: Christel SAGNIEZ auf Pixabay)

Mittwochnacht (20.12.2023) hat die Wildhut im Weisstannental einen männlichen Jungwolf aus dem Calfeisenrudel erlegt, wie das Amt für Natur, Jagd und Fischerei mitteilte. Dieser Abschuss erfolgte nach der neuen Jagdverordnung des Bundes, die am 1. Dezember 2023 in Kraft trat und die Regulation von Wolfsrudeln ermöglicht.

Am 4. Dezember 2023 hatte das Amt die Tötung des gesamten Calfeisentalrudels verfügt, da dieses Rudel für zahlreiche Nutztierrisse verantwortlich gemacht wird, die oft in geschützten Herden erfolgten. Der erlegte Jungwolf wird nun am Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern untersucht.

Weitere Entnahmegenehmigung durch Organisation Pro Natura angefochten

In einem weiteren Fall wurde die Verfügung des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei vom 16. November 2023, die den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfs im Gebiet Schils- und Weisstannental betrifft, von der Organisation Pro Natura angefochten. Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen hat daraufhin eine vorläufige Anweisung erlassen, die den Vollzug dieser Verfügung stoppt, bis über das Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung entschieden ist. Diese Anfechtung betrifft jedoch nicht den Abschuss des Calfeisenrudels.