Fördermittelbewilligung wird nach Prüfungsstopp fortgesetzt: Anträge aus 2023 und 2024 im Fokus
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Programme zur Wiederbewaldung überarbeitet und vereinfacht, um sie bedarfsgerechter für Waldbesitzer zu gestalten. Eine neue Wiederbewaldungsprämie, die sich durch eine unkomplizierte Beantragung auszeichnet, wurde eingeführt und stieß auf große Resonanz in der forstlichen Praxis.
Aufgrund einer unerwartet hohen Nachfrage an Fördermitteln zum Ende der Pflanzsaison 2023/24 verhängte das Ministerium einen vorübergehenden Bewilligungsstopp und beauftragte den Landesbetrieb Wald und Holz NRW mit der Erstellung einer Übersicht über die bislang eingegangenen Förderanträge. Bis zum 10. April 2024 wurden alle eingegangenen Anträge gesichtet, und die Bewilligung der rund 800 vorliegenden Anträge, die ein Volumen von etwa zwölf Millionen Euro repräsentieren, kann nun fortgesetzt werden.
Ministerin Silke Gorißen versichert, dass alle Antragssteller über die Fortsetzung der Prüfungs- und Bewilligungsverfahren informiert werden. Trotz eines Rückgangs der Antragszahlen im März, werden die Förderprogramme für die Pflanzsaison 2024, einschließlich bereits in 2023 bewilligter Anträge, mit einem Gesamtvolumen von etwa 22 Millionen Euro unterstützt.