EU-Feuerwaffenverordnung überarbeitet

Neue Regelungen für Jäger, Sportschützen und Sammler

Mehrere Jäger mit ihren Hunden und Gewehrtaschen. (Symbolbild: PublicDomainPictures auf Pixabay)
Mehrere Jäger mit ihren Hunden und Gewehrtaschen. (Symbolbild: PublicDomainPictures auf Pixabay)

Am 23. April 2024 stimmte das Europäische Parlament für eine Neufassung der EU-Feuerwaffenverordnung, offiziell bekannt als Verordnung 258/2012, die die Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, ihre wesentlichen Bestandteile und Munition regelt. Der nun verabschiedete Text war bereits das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen (sogenannter Trilog) zwischen den Verhandlungsteams des Europäischen Parlaments und des Rates, wie jetzt FACE (European Federation for Hunting and Conservation) mitteilt.

Neue Regelungen erleichtern Verfahren

Die überarbeitete Verordnung sieht vereinfachte Verfahren für EU-Jäger, Sportschützen oder historische Reenactors (Sammler) vor, die mit ihren Feuerwaffen (und Munition) außerhalb der EU reisen. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer einheitlichen Einfuhrgenehmigung für Jäger, Sportschützen oder Sammler historischer Feuerwaffen, die in die EU einreisen.

Einheitliche Einfuhrgenehmigung: Ein Schritt vorwärts, aber auch eine verpasste Chance

Dies stellt nach Ansicht von FACE einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung eines einheitlichen Genehmigungsverfahrens dar, jedoch werde auch eine Chance zur weiteren Vereinfachung verpasst, wertet die Vereinigung der Jäger Europas. Die Anforderungen an eine Person, die mit Feuerwaffen in die EU einreist, können als belastend empfunden werden. Zu den notwendigen Angaben gehören unter anderem:

  • Informationen über den geplanten Ausgangspunkt und das Ausreisedatum der Feuerwaffen
  • Ein Nachweis oder eine Erklärung über das Nichtvorliegen eines Strafregistereintrags bezüglich Verhaltensweisen, die ein Straftatbestand gemäß Artikel 2(2) des Rahmenbeschlusses des Rates 2002/584/JHA darstellen, oder bezüglich anderer Verhaltensweisen, die mit einer Mindeststrafe von vier Jahren Haft geahndet werden könnten

Nationale Genehmigungen weiterhin möglich

Laut dem neuen Text können die Mitgliedstaaten weiterhin eine allgemeine nationale Einfuhrgenehmigung in speziellen Fällen erteilen, in denen Jäger, Sammler oder Sportschützen zu einer Veranstaltung eingeladen werden. Diese Personen müssen dann die in der nationalen allgemeinen Einfuhrgenehmigung festgelegten Bedingungen erfüllen.

Harmonisierung durch die Europäische Kommission

Artikel 11.6 ermächtigt die Europäische Kommission, die Mindestanforderungen für die in den nationalen allgemeinen Genehmigungen zu berücksichtigenden Bedingungen festzulegen, was zu einer gewissen Harmonisierung der nationalen Einfuhrgenehmigungen führen wird. Ob die neuen Regelungen nun wirklich, wie erhofft, eine Vereinheitlichung in diesem Kontext helfen zu etablieren, steht noch in den Sternen, da es noch völlig ungewiss ist, wie die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen umsetzen werden.

Quelle: FACE