Bayern erlaubt Nachtsichttechnik für die Jagd auf Schwarz- und Raubwild

Aiwanger: „Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild und Raubwild ist gut für Landwirtschaft, Artenschutz und Tierschutz“

Eine Bache mit Frischlingen. (Symbolbild: iStock/Dariusz Wojtaluk)
Eine Bache mit Frischlingen. (Symbolbild: iStock/Dariusz Wojtaluk)

Ab dem 17. Mai wird in ganz Bayern der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild und Raubwild erlaubt sein. Dies gab heute (10.05.2024) Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger, der eine entsprechende Änderung der Ausführungsverordnung des Bayerischen Jagdgesetzes initiiert hat, in einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bejagung nachtaktiver Tierarten wie Wildschweine und Füchse zu erleichtern, die erheblichen Schaden in der Landwirtschaft anrichten und Risiken für bedrohte Arten darstellen.

Aiwanger betonte die Vorteile dieser Technologie: „Nachtsichttechnik ermöglicht Jägern auch unter schlechten Lichtverhältnissen einen sicheren Schuss und trägt somit zum Tierschutz bei. Gleichzeitig bekämpfen wir damit effektiv invasive Arten wie Waschbären und Marderhunde, die unsere Ökosysteme bedrohen.“

Die neue Regelung vereinheitlicht bisherige Praktiken und bezieht neben Schwarzwild auch Raubwild und die invasive Art Nutria mit ein, die Hochwasserdämme und andere kritische Infrastrukturen gefährden kann. Besonders wichtig ist die Regelung im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest, für deren Kontrolle eine Reduzierung der Wildschweinbestände entscheidend ist.

Für die Jagd werden speziell angepasste Nachtsicht- oder Wärmebildgeräte verwendet, die direkt am Zielfernrohr der Jagdwaffen montiert werden können. Diese Technik gewährleistet, dass Jäger auch bei Dunkelheit präzise und verantwortungsvoll handeln können.