Ende der Schonzeit für Waschbär und Fuchs im August – Rebhuhn, Kiebitz und Feldhase können aufatmen

Pressemitteilung des Landesjagdverbands Hessen e. V. vom 30. Juli 2019

Ende der Schonzeit für Waschbär und Fuchs im August – Rebhuhn, Kiebitz und Feldhase können aufatmen

Der Landesjagdverband kritisiert scharf, dass die im Koalitionsvertrag beschlossene Aufhebung der Schonzeit für den Jungwaschbären bis heute nicht umgesetzt wurde.

LJV: „Die Schonzeit für Fuchs und Waschbär in Hessen muss unter Beachtung des Elterntierschutzes schnellstmöglich komplett aufgehoben werden.“ Foto: Seifert/DJV
LJV: „Die Schonzeit für Fuchs und Waschbär in Hessen muss unter Beachtung des Elterntierschutzes schnellstmöglich komplett aufgehoben werden.“ Foto: Seifert/DJV

Ab dem 1. August dürfen Waschbären in Hessen wieder bejagt werden, die Schonzeit für Füchse endet am 14. August. Der Landesjagdverband kritisiert scharf, dass die im Koalitionsvertrag beschlossene Aufhebung der Schonzeit für den Jungwaschbären bis heute nicht umgesetzt wurde.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zur Schonzeitaufhebung in der Wetterau wurden solange nicht bearbeitet, dass sie nun obsolet werden. Die Hegegemeinschaft Wiesbaden/Ost erhielt eine Ablehnung.

Erst mit Beginn der Jagdzeit für den Waschbären und den Fuchs im August spüren Bodenbrüter wie Rebhuhn, Kiebitz oder die Feldlerche eine Reduzierung des Beutegreiferdrucks. Aber auch Junghasen und Kaninchen leiden unter der vom grün geführten Umweltministerium verordneten Schonzeit für Fuchs und Waschbär.

Zwar haben CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Schonzeit für Jungwaschbären aufgehoben werden soll, die Umsetzung wird jedoch vom Umweltministerium weiterhin mit dem Argument verzögert, dass dazu eine erneute Verbändeanhörung nötig sei. Auf dem Landesjägertag 2019 in Reinheim sagte Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser die Umsetzung für das Frühjahr 2020 zu. LJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger reagierte bereits auf dem Landesjägertag verärgert über diese Verzögerung: „Die Aufhebung der Schonzeit für Jungwaschbären im Jahr 2020 bringt dem diesjährigen Nachwuchs jedoch nichts mehr, denn bis dahin sind sie aufgefressen!“. Dabei ließe sich die Aufhebung der Schonzeit genauso einfach umsetzen, wie die Schonzeitaufhebung für adultes Schwarzwild.

„Es ist absolut unverständlich und auch unentschuldbar, dass in den Revieren des Rebhuhnhegerings Wetterau trotz frühzeitiger Antragsstellung auf Schonzeitaufhebung diese bis zum heutigen Tag nicht erteilt worden ist.“ Reviere im Birkwildhegering Rhön erhielten die Schonzeitaufhebung erst mit Schreiben vom 10.07.2019 und lediglich für Fuchs und Mink. Die Schonzeitaufhebung für Waschbär und Marderhund wurde nicht erteilt, da die Oberste Jagdbehörde für eine Ausnahmegenehmigung zu invasiven Arten nicht zuständig sei. Den Revieren der Hegegemeinschaft Wiesbaden/Ost erteilte die Behörde eine Absage. „Die Bemühungen aller aktiven Jägerinnen und Jägern, die sich unermüdlich um die Anlage von Blüh-, Deckungs- und Äsungsstreifen und um Verbesserungen des gesamten Lebensraumes bemühen, werden so mit Füßen getreten“, so Ellenberger weiter.

Ein Vogelschutzprojekt in Reichelsheim zeigte kürzlich, welche Bruterfolge möglich sind, wenn Bodenbrüter vor Fuchs, Waschbär & Co. geschützt sind. Über 100 Kiebitzküken wurden dort gezählt. „Wer nun noch die Bejagung von Fuchs und Waschbär infrage stellt, verschließt sich nicht nur gegenüber fundierten Studien wie aus dem Bremer Blockland, dem Wiesenvogelschutzprojekt Eiderstedt oder aus dem Naturschutzgebiet Dümmer, sondern gefährdet wider besseren Wissens bedrohte Arten wie das Rebhuhn, den Kiebitz und die Feldlerche. Die Schonzeit für Fuchs und Waschbär muss unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes schnellstmöglich komplettaufgehoben werden“, so Ellenberger abschließend.