Der Tradition auf der Fährte (IV): Jägerausbildung einst und heute

Der Tradition auf der Fährte (IV): Jägerausbildung einst und heute

Die Jägerprüfung wird – völlig zurecht – auch als „grünes Abitur“ bezeichnet. Dabei war es in alten Zeiten noch weitaus aufwändiger, ein Jäger zu werden!

Angehende Jägerin wird geprüft
Angehende Jägerin wird geprüft

Wer vor einigen Hundert Jahren die Jagd erlernen wollte, musste drei Lehrjahre absolvieren. Diese Lehrjahre wurden „Behänge“ genannt und auch innerhalb der einzelnen Jahre wurde der angehende Waidmann jeweils ganz speziell benannt. Bei Erfolg erhielt der Aspirant eine Waffe, den Hirschfänger, und den Lehrabschied. Dadurch war er berechtigt zu jagen.

Ein Waidmann wurde früher „gerecht und ehrenvoll“

Im ersten Jahr war der Prüfling der „Hundejunge“ und wurde „hundgerecht“ durch seine Tätigkeit. Insbesondere die Pflege und Fütterung der Jagdhunde, sowie der Leithunde war seine Aufgabe. Von Grund auf sollte dadurch die notwendigerweise enge Verbindung zwischen Hund und Jäger geprägt werden. Für eine erfolgreiche Jagd waren die Hunde unabdingbar, ihre Pflege von hoher Relevanz.

Im zweiten Jahr hieß er „Lehrbursche“ und durfte bereits das Jagdhorn an der Hornfessel tragen. Von seinem Lehrer, dem sogenannten Lehrprinzen, wurde er nun in allen waidmännischen Bräuchen und in allen Zweigen der Jagd ausgebildet. So wurde er „hirschgerecht“. Zudem musste er sich in Wald und Flur auch in forstlichen Fragen behaupten können und somit „holzgerecht“ werden. Natürlich musste das Schießen fleißig geübt werden, damit er „schießgerecht“ wurde. Dass es jedoch nicht allein auf das Schießen ankam, wurde schon damals betont: „Denn wenn einer noch so gut schießen kann, versteht aber sonst nicht viel, so heißt er zwar Schütze, aber noch kein Jäger.“

Im dritten Jahr seiner Ausbildung wurde der Lehrling „Jägerbursche“ genannt und nach Beendigung der drei Behänge dann feierlich zum Jäger geschlagen. Zu dieser Feierlichkeit lud der Lehrprinz seine Nachbarn und Freunde ein und hielt eine feierliche Ansprache auf den Jägerburschen. Anschließend nahm der Lehrprinz den vor ihm liegenden Hirschfänger, hielt ihn vor sich und gab dem Jägerburschen mit der freien rechten Hand eine Ohrfeige: „Dies leidest du jetzt von mir, und hinfort nicht mehr, weder von mir noch von einem andern!“ Es folgten die feierliche Übergabe des Hirschfängers und die Worte: „Nicht zu dem Ende, dass du es zu unnützen Händeln und Ungelegenheiten, sondern wozu es eigentlich gemacht, was vernünftig, redlich und rühmlich ist, nämlich zur Ehre der löblichen edlen Jägerei, seines künftigen Herrn, zur Beschützung seines und deines ehrlichen Namens, Leib und Lebens, am meisten aber auf Jagden führest und gebrauchest!“

Jäger werden, Jäger sein

Auch heutzutage gibt es noch Lehrprinzen, die angehende Jäger unter ihre Fittiche nehmen. Gleichwohl wurde die Ausbildung durch das Bundesjagdgesetz zunehmend vereinheitlicht. Dadurch wurde, unter anderem, festgelegt, dass die Jägerprüfung schriftlich, mündlich-praktisch und durch eine Schießprüfung zu absolvieren ist. Die Bundesländer definieren zu diesem Zweck eigene Fragestellungen und die Art der Schießausbildung, da es auch landesrechtliche Unterschiede bei den Jagdgesetzen gibt.

Der Unterricht erfolgt mittlerweile hauptsächlich in Kursen, die sowohl von den örtlichen Kreisjägerschaften, als auch durch private Institute (Jagdschulen) angeboten werden. Die Ausbildung dauert zwischen wenigen Wochen und bis zu einem Jahr. Sie kann intensiv als Blockunterricht erfolgen oder aber mehrmals wöchentlich Abendkurse umfassen. Egal, für welches Angebot sich der angehende Jäger entscheidet: Die Inhalte sind exakt dieselben. 

Die Anforderungen an die Prüflinge sind über die Jahre nicht weniger geworden. Sie müssen umfangreiche Kenntnisse etwa in der Wildbiologie, im Naturschutz, der Land- und Forstwirtschaft, der Lebensmittelhygiene und natürlich auch in der Waffentechnik erlangen. Die mitunter hohen Durchfallquoten bestätigen das anspruchsvolle Niveau immer wieder. Das „grüne Abitur“, die bestandene Jägerprüfung, berechtigt zum Lösen des Jagdscheins.

Man ist dann zwar Jagdscheininhaber, aber noch lange kein Jäger. Wie in alten Zeiten, müssen auch heutige „Jungjäger“ das Handwerk Schritt für Schritt in der Praxis erlernen und werden dabei häufig durch die „alten Hasen“ angeleitet. Erst nach drei Jahren als Jungjäger erlangt der Jagdscheininhaber die volle Pachtfähigkeit, um gegebenenfalls ein eigenes Revier nutzen zu dürfen. In Anknüpfung an die alten Bräuche, wird ein Jungjäger oft nach diesen drei Jahren im Kreise seiner Freunde und Waidkameraden feierlich zum Jäger geschlagen.

Hier geht es zu den restlichen Teilen unserer Serie:
Der Tradition auf der Fährte (I): Jagdliche Brauchtümer
Der Tradition auf der Fährte (II): Jägersprache
Der Tradition auf der Fährte (III): Jagdsignale

Mehr zur Jungjägerausbildung finden Sie hier:
Auf dem Weg zur Jungjägerin (I): Die 1. Theoriestunde
Auf dem Weg zur Jungjägerin (II): Wildbrethygiene
Auf dem Weg zur Jungjägerin (III): Die erste Schießstunde
Auf dem Weg zur Jungjägerin (IV): Halbzeit!
Auf dem Weg zur Jungjägerin (V): Die Abschlussprüfung

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