Pressemitteilung des Landesjagdverbands Nordrhein-Westfalen vom 30. Juli 2019, Düsseldorf/Dortmund
LJV NRW: Mehr Spielraum bei der Wildschweinjagd
Zweite Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung tritt heute in Kraft.
Gestern wurde die zweite Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung verkündet. Sie tritt somit heute, am 30. Juli 2019, in Kraft.
Insbesondere wird dadurch das Verbot der Bewegungsjagd sowie des Hundeeinsatzes bei der Jagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 16. Januar bis 31. Juli aufgehoben.
Der Landesjagdverband NRW hatte sich für diese Änderung eingesetzt.