Zweifel an der Schuld von Jägerin Luisa P.

Zweifel an der Schuld von Jägerin Luisa P.

„Die Verteidigung geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einem Freispruch aus.“

Hochsitz im Herbstwald.
Hochsitz im Herbstwald.

Die 22-jährige Jägerin Luisa P. soll im späten Oktober 2017 während einer Drückjagd bei Ballenstedt von ihrem Hochsitz aus einen zur Tatzeit 86-jährigen Jäger versehentlich erschossen haben, weil sie – so die Anklage der Staatsanwaltschaft – ohne Kugelfang zu haben in den Wald hinein auf Wild geschossen und dieses verfehlt habe. Die Kugel habe den Kopf des Opfers durchschlagen (wir berichteten hier, hier und hier). Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und wird zurzeit von einem Jugendrichter vor dem Amtsgericht Quedlinburg verhandelt.

In der Hauptverhandlung, die am Mittwoch (04.12.2019) um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Quedlinburg fortgesetzt wird, habe sich bislang herausgestellt, dass es seitens der Polizei und Staatsanwaltschaft zu einer Reihe von eklatanten Ermittlungsfehlern gekommen ist. Dies führt der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Markus Bauer, in einer Pressemitteilung aus.

Eine Hauptbelastungszeugin, die während einer polizeilichen Vernehmung ausgesagt hatte, dass die Angeklagte ihr gegenüber geäußert habe, sie hätte sorglos in den Wald geschossen, hat diese Aussage vor Gericht richtiggestellt und klargestellt, dass es sich dabei um eine reine Mutmaßung der Zeugin handelte.

Darüber hinaus hätten es Polizei und Staatsanwaltschaft versäumt, nach weiteren möglichen Schützen zu suchen. So habe sich in der Hauptverhandlung herausgestellt, das angrenzend zum Jagdgebiet weitere Jagden personell besetzt waren, von denen aus Schüsse in Richtung des Opfers abgegeben worden seien könnten.

Weiter habe sich herausgestellt, was der Polizei und Staatsanwaltschaft bis zur Hauptverhandlung unbekannt geblieben ist, das sog. Durchgehschützen bewaffnet im Treiben waren und mindestens einer dieser Durchgehschützen einen Schuss abgefeuert hat, wobei nicht im Ansatz aufgeklärt werden könne, ob dieser Schuss in Richtung des Opfers ging oder nicht.

Rechtsanwalt Bauer folgend seien allein die vorangehenden Ausführungen schon geeignet die Schuld der Angeklagten in Zweifel zu ziehen, da zu keinem Zeitpunkt eine Feststellung des ursächlichen Projektils gegeben habe.

Weiter habe sich herausgestellt, dass der Tatortdienst der Kriminalpolizei es versäumt hat einen Zollstock mit zum Tatort zu nehmen und am Waldboden liegende Schädelknochensplitter zu vermessen. Funkzellenabfragen über am Tattag zur Tatzeit aufgeschaltete Mobiltelefone im Bereich der Jagd seien ebenfalls nicht abgefragt worden.

Insgesamt weise die polizeiliche Ermittlungsarbeit eine Vielzahl an Fehlern auf, die von der Verteidigung detailliert im Plädoyer genannt werden. Die Verteidigung geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einem Freispruch aus.

Quelle: Pressemitteilung der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom 03. Dezember 2019, Hameln