Zweierlei Jägerrecht im Freistaat

Zweierlei Jägerrecht im Freistaat

Mitunter mahlen die Mühlen der Justiz höchst unterschiedlich: In Bayern muss ein alter Herr um seinen Jagdschein fürchten, weil er nicht mitbekam, dass der RotwildAbschuss in seinem Begehungsschein-Revier bereits erfüllt war, als er einen Hirsch streckte. Forstbeamte kommen in solchen Fällen oft glimpflicher davon. 

Rotwild
Rotwild

2700 Euro Strafe muss der 76-Jährige nun bezahlen. Dadurch sind zudem Jagdschein und Waffenbesitzkarte in Gefahr. Auch die Revierinhaberin bedauerte vor dem Amtsgericht Bad Kissingen, dass sie ihrem langjährigen Jagdgast solche Probleme eingebrockt hat. Die Untere Jagdbehörde habe ihr aufgegeben, den unzulässigen Abschuss auch bei der Polizei anzuzeigen.

Dass es auch anders geht, lässt sich ebenfalls in Bayern studieren: Das Forstamt Oberammergau kam mit einem Bußgeld von 10.000 Euro davon, nachdem im Staatsforst statt 94 Stück Rotwild ganze 162 Tiere erlegt worden waren. Und es gab auch kein Gerichtsverfahren, nachdem die Förster versucht hatten, dem Landratsamt eine nachträgliche Erhöhung der Abschussquote abzuhandeln.

Daran, dass das Wild in Franken schutzbedürftiger ist als im Oberland kann die Ungleichbehandlung wohl nicht liegen: Im bayerischen Staatsjagdrevier Edelmannsberg, ebenfalls in Franken, lud das Forstamt zu einer großen Drückjagd ein – obwohl der dreijährige Abschussplan bereits nach dem ersten Jahr nahezu ausgeschöpft war. Das Ministerium fand das ganz in Ordnung.

Womöglich gibt es ja sogar ein Süd-Nord-Gefälle: In Mecklenburg-Vorpommern hat Agrarminister Till Backhaus (SPD-Mitglied und Jäger) persönlich gegen seine Staatsjäger ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, nachdem diese im Nationalpark Müritz den Abschussplan überschossen hatten.