Pressemitteilung des sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 13.06.2019, Dresden
Wolfswelpe im Landkreis Bautzen gefunden
Bitte an Spaziergänger: Beunruhigung des Lebensraums von Wildtieren vermeiden.
Am Montag, den 10. Juni 2019, wurde von Spaziergängern in einem Waldgebiet zwischen Bautzen und Dresden ein einzelner, etwa vier Wochen alter, weiblicher Wolfswelpe gefunden. Der Welpe befand sich auf einem Waldweg, er näherte sich den Spaziergängern und winselte. Das Sächsische Wolfsmanagement wurde informiert und ein Mitarbeiter begab sich vor Ort, um das Tier vor übermäßigem Kontakt mit Menschen zu schützen. Der Welpe wurde einer Auffangstation übergeben, anschließend versorgt und tiermedizinisch untersucht.
Die Entscheidung, wie mit dem Welpen weiter umgegangen wird, fällt auf der Grundlage der Ergebnisse der tierärztlichen Untersuchungen und der Monitoring-Erkenntnisse zum aktuellen Rückzugsgebiet der Eltern. Um die Möglichkeit einer Rückkehr in die Freiheit nicht zu gefährden, können bis auf weiteres keine Details zu diesem Fall bekannt gegeben werden.
Wolfswelpen werden in der Regel Ende April/ Anfang Mai blind und taub geboren. Zu Beginn wird deren Körpertemperatur noch wesentlich durch die der Wolfsfähe reguliert. Nachdem die Augen und Ohren geöffnet sind, verlassen die Welpen im Alter von drei bis vier Wochen das erste Mal die Höhle, um die Umgebung zu erkunden und die anderen Tiere des Rudels kennen zu lernen. Im Fall einer Beunruhigung können die Elterntiere gezwungen sein, einen anderen Bau aufzusuchen. Wenn die Wölfe dabei gestört werden, kann es passieren, dass die Welpen zurückbleiben und nach den Elterntieren suchen.
In der Setz- und Aufzuchtzeit ist der jüngst geborene Nachwuchs von Wildtieren im Allgemeinen sehr empfindlich, weshalb Beunruhigungen und menschliche Störungen nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Spaziergänger und Erholungssuchende in Feld und Wald werden gebeten, auf den Wegen zu bleiben, um den Lebensraum der Wildtiere nicht zu beunruhigen und Wildtiere wie unter anderem den Wolf in dieser Zeit nicht zu stören.
Gemäß Paragraf 45 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz muss die Entnahme eines verletzt, hilflos oder krank aufgefundenen und streng geschützten Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde gemeldet werden.
Hinweismeldungen aus der Bevölkerung sind für das Wolfsmonitoring eine wertvolle Hilfe. Falls Sie Hinweise zu Wölfen haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem Landratsamt, beim LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland (Tel. 035727/ 577 62, kontakt@lupus-institut.de) oder bei der Fachstelle Wolf (Tel. 035242/ 631 82 01, fachstellewolf.lfulg@smul.sachsen.de).