Wolfswanderer stoßen an Grenzen

Wolfswanderer stoßen an Grenzen

Jagdszenen aus Niedersachsen: Nach einem Veto aus dem Landwirtschaftsministerium dürfen Grundbesitzer ihre Reviere nun doch zur Nachtzeit für Spaziergänger sperren. Hintergrund sind die Nachtwanderungen von Jagdgegnern, die damit einen Problemwolf vor dem Abschuss bewahren wollen.

Wolf im Wald
Wolf im Wald

Der Haken an der Sache: Mit ihren Aktionen behindern die Wolfsfreunde auch die Bejagung des Schwarzwilds. Und die ist von den Behörden ausdrücklich erwünscht – wegen der anhaltend hohen Schweinepestgefahr und auch wegen der hohen Wildschäden im Landkreis Nienburg. Dass in der Region auch Schützen im Auftrag des Umweltministers unterwegs sind, um den Wolfsrüden „GW717m“ zu töten, macht die Sache kompliziert.

Während sich Mitglieder diverser Pro-Wolf-Gruppen im Internet damit brüsten, wie lange die Staatsjäger dem Wolf nun schon erfolglos nachstellen, platzt vor allem den Landwirten der Kragen: Sie müssen, wie auch die Jäger, zusehen, wie die Sauen nahezu unbehelligt Felder verwüsten. Auch die Sorge, dass „Nachtwanderer“ durch eine Kugel zu Schaden kommen, spielt dabei eine Rolle.

Die nächtliche Sperre als Ausweg führte nun zu beträchtlicher Verwirrung: Zunächst erklärte das Landwirtschaftsministerium, dass solche Betretungsverbote grundsätzlich nicht möglich seien und alle Menschen freien Zugang zur Natur hätten. Dann sagte der Umweltdezernent des Landkreises, dass es durchaus möglich sei, bestimmte Gebiete auf Antrag der Grundbesitzer zu sperren.

Der Antrag muss demnach von den Landwirten kommen und nicht etwa von den Jagdausübungsberechtigten. Und wenn damit die Staatsjagd auf den Wolf doch noch zum Schuss käme, wär´s wohl auch kein Schaden für den Minister, dem die täglichen Misserfolgsmeldungen garantiert auf die Nerven gehen.