Wolfswahrheiten vom NABU

Wolfswahrheiten vom NABU

In Schleswig-Holstein wird der Problemwolf zur Nagelprobe für die Glaubwürdigkeit der Pro-Wolf-Gemeinde.

Wolf
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Jetzt hat auch der NABU seinen Problemwolf: Die Zustimmung des Naturschutzvereins zur Entnahme des Pinneberger Rüden „GW924m“ sorgt für offenen Streit und Aufrufen zum Spendenboykott. Der Verein reagiert mit einer ellenlangen Stellungnahme, die auch für Kritiker der kompromisslosen Wolfsansiedlung überaus lesenswert ist.

Die Stellungnahme zerpflückt Punkt für Punkt die Argumente von Wolfsfreunden, die jeden Abschuss ablehnen und stattdessen immer höhere Zäune, immer mehr Herdenschutzhunde und endlose Vergrämungsversuche einfordern. Das hilft alles nicht immer und nicht flächendeckend, glaubt auch der NABU – zumindest der in Schleswig-Holstein.

Spannend: Nach NABU-Darstellung haben Wolfsfreunde Fotos ins Internet gestellt, die angeblich unzureichende oder schlampig aufgestellte Schutzzäune zeigen – aber in Wahrheit nicht die von Wolfsrissen betroffenen Viehweiden. Fake-News nennt man das wohl.

Der NABU hingegen nimmt die betroffenen Tierhalter ausdrücklich in Schutz: „Zumindest einer der Schafhalter ist zweimal betroffen worden. Er gilt als sehr zuverlässig und wirklich um Schutzmaßnahmen bemüht. Zweifel, ob er seine Zäune tatsächlich korrekt aufgebaut und kontrolliert hat, sind nicht berechtigt. Auch bezüglich der weiteren Fälle, bei denen im Pinneberger Raum den Empfehlungen des Umweltministeriums entsprechende Zäune überwunden wurden, gibt es keinen Beleg für Konstruktionsfehler oder Nachlässigkeiten.“

Sogar Leute, die Herdenschutzhunde als Allheilmittel ansehen, bekommen Widerspruch: „Die weitaus meisten Berufsschäfer Schleswig-Holsteins, vor allem die im Westen des Landes arbeitenden Schäfer, müssen ihre Herden auf viele Einzelflächen verteilen, wobei 10 oder 12 verschiedene wechselnde Koppeln keine Seltenheit sind. Dort überall Herdenschutzhunde einzusetzen, ist schlicht nicht machbar.“

Da wundert es nicht, dass der NABU zudem auf pauschale Schuldzuweisungen gegen die Jäger verzichtet: „Die ‚Lust am Schießen‘, wie sie von manchen Wolfsschützern den Jägern unterstellt wird, dürfte also sehr gering ausfallen. Unserer Kenntnis nach hat sich bislang niemand um diesen Auftrag gerissen.“

Dass die Abschussverfügung weder gegen nationales noch gegen europäisches Recht verstößt, hat der „Wolfspaten“-Verein gleich auch haarklein erklärt – und betont, dass sich der NABU durch Aufrufe zum Spendenboykott nicht einschüchtern lasse: „Der NABU wird sich wegen finanziellen Zuwendungen allgemein nicht der Meinung schlecht informierter Tierschützer anschließen und dabei den eigenen, begründeten Standpunkt verleugnen!“

Wie eingangs festgestellt: Das Studium der NABU-Erklärung lohnt sich für alle an der Wolfsdebatte Beteiligten. Auch für jene, die sich nun in die Spekulation flüchten, hier versuche der Verein, die Haut eines Umweltministers von den Grünen zu retten. Hier ist der Link zum Original:

Abschuss von Wolf „GW924m“ – Stellungnahme des NABU