Wolfsjagd in Niedersachsen geht in die nächste Runde

Wolfsjagd in Niedersachsen geht in die nächste Runde

Die Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird nochmals erneuert.

Wolf
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Die bis Ende Mai befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 30.06.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. 

Hintergründe und Fragen zur Entnahme des Rüden GW717m:

Der Rüde GW717m des Rodewalder Rudels hat nachweislich wiederholt Rinder gerissen, die durch den Herdenverband als ausreichend geschützt galten. Deswegen hatte Minister Olaf Lies die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Rüden auf den Weg gebracht und abgezeichnet. Die Ausnahme ist zur Abwendung von Schäden in der Weidewirtschaft erforderlich. Das Verhalten des Rüden war seit Wochen intensiv beobachtet worden und die Entscheidung wurde – nach einer intensiven juristischen Prüfung der Sachlage – mit großer Sorgfalt getroffen.

Eine Abwägung der Alternativen hat jedoch gezeigt, dass die rechtzeitige Tötung des Rüden notwendig ist. Die größte Herausforderung beim Artenschutz für den Wolf besteht darin, die Akzeptanz in der Bevölkerung auch auf dem Lande auf Dauer zu sichern. Das bedeutet unter Umständen auch, einzelne Tiere mit problematischem Verhalten töten zu müssen, bevor sie ihren Nachkommen beibringen, wie Rinder gerissen oder wolfsabweisende Zäune übersprungen werden.

Warum ist der Wolf GW717m ein sogenannter Problemwolf?

Das Wort „Problemwolf“ beschreibt keine fachliche Kategorie, sondern einen Wolf, der sich auf eine Weise verhält, die in unserer Kulturlandschaft als problematisch wahrgenommen wird. Im Zusammenhang mit der Weidetierhaltung ist ein Wolf problematisch, wenn er gelernt hat Tiere zu reißen, die als ausreichend geschützt gelten – beispielsweise durch wolfsabweisende Zäune oder bei Großtieren durch den Herdenverband. Dann kann ein Antrag auf Tötung des Wolfes auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Frage kommen. Wölfe, die durch Risse von Rindern im Herdenverband auffällig werden, sind in Niedersachsen jedoch sehr selten.
Der Rüde GW717m des Rodewalder Rudels hat nachweislich zweimal Rinder gerissen, die durch den Herdenverband als ausreichend geschützt galten. In zwei weiteren Fällen im Territorium des Rodewaldrudels, bei denen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde, aber eine Individualisierung nicht möglich war, gilt GW717m als wahrscheinlicher Verursacher. Insgesamt war der Rüde nachweislich für die Tötung von rund 40 Nutztieren verantwortlich. Dabei handelte es sich überwiegend um Schafe, die teilweise wolfsabweisend eingezäunt waren. Betroffen waren aber auch Rinder, Ponys sowie ein Alpaka. Hinzu kam eine Reihe verletzter Weidetiere.
Wölfe sind sehr soziale Tiere, bei denen viele Verhaltensweisen ähnlich wie beim Menschen nicht angeboren sind, sondern erlernt werden. Bei Problemwölfen besteht daher die Gefahr, dass sie ihr erlerntes Verhalten an andere Wölfe in einem potentiellen Rudel, wie z. B. an ihre Nachkommen, weitergeben.

Wölfe sind streng geschützt. Warum darf der Wolf GW717m zum Abschuss freigegeben werden?

Vor einer Genehmigung des Abschusses von GW717m wurden alle Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG intensiv geprüft. Diese Prüfungen haben ergeben, dass die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung in diesem konkreten Einzelfall erfüllt sind und die Entnahme zur Abwendung von Schäden in der Weidewirtschaft erforderlich ist. Der drohende erhebliche Schaden ergibt sich nicht nur aus den bisherigen Rissaktivitäten des Rüden selbst, sondern insbesondere aus deren Fortsetzung und Verbreitung durch absehbare Lerneffekte bei anderen Rudelmitgliedern. Entsprechende Erfahrungen zeigen, dass Elterntiere das Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen an ihre Nachkommen weitergeben. Im Rahmen einer Prüfung zumutbarer Alternativen wurden denkbare mildere Mittel betrachtet. Diese Prüfung hat ergeben, dass es keine praktikablen Alternativen zur Entnahme des Rüden GW717m gibt. Insbesondere wäre eine Gehegehaltung keine Option, da die Überführung von in Freiheit aufgewachsenen erwachsenen Wölfen in die Gefangenschaft diese tierschutzrechtswidrig leiden ließe.

Warum ist die Tötung von GW717m artenschutzrechtlich geboten?

Eine Weitergabe von Jagderfahrungen, welche die Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen ermöglichen, gefährdet indirekt die angelernten Rudelmitglieder, da eine Fehlhabituierung auch deren Tötung erforderlich machen könnte. Um dies zu verhindern, ist in Fällen wie von GW717m möglichst schnell zu handeln, um weitere Ausnahmen vom Artenschutz zu vermeiden.

Warum wird die Ausnahmegenehmigung verlängert, obwohl das Rudel wieder Welpen haben könnte?

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken erhöht sich, je mehr Welpen letztlich angelernt werden können. Eine erfolgreiche Aufzucht der Jungen durch die Mitglieder des Rudels hängt nicht allein von GW717m ab. Auch Geschwister aus dem Vorjahr übernehmen dabei wichtige Aufgaben. Bei der sehr hohen Wilddichte aktuell und dem entsprechend großen Angebot an leicht zu erbeutendem Jungwild dürfte sich in der Phase der Jungenaufzucht auch bei einem Verlust des Vatertieres kein Problem stellen.

Warum wurde der Wolf noch nicht getötet?

Das Vorhaben ist aufgrund der Größe des Gebiets (von bis zu 600 km²), in dem sich der gesuchte Wolf aufhält, nicht leicht. Man möchte bei der Entnahme die größtmögliche Gewissheit haben, das richtige Tier zu entnehmen und geht entsprechend vorsichtig vor. 

Erstellt mit Materialien des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (www.umwelt.niedersachsen.de).