Wolfsabschuss genehmigt

Wolfsabschuss genehmigt

Auch die Beschwerde der Wolfsschützer bleibt vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erfolglos.

Wolf
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg bestätigt. Es hält die vom Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt.

Nun wird die Jagd, die Umweltminister Olaf Lies (SPD) angeordnet hatte, wohl beginnen. Und es muss schnell gehen: Die Abschusserlaubnis gilt vorerst nur bis Monatsende Februar. 

Zur Urteilsbegründung:

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hält die vom Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, für gerechtfertigt. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Das begründe ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter. Zumutbare Alternativen zur Tötung seien nicht ersichtlich. Es gebe ausreichende Belege dafür, dass dieser Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert habe. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche seien nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.