Wolfsabschuss: Freispruch für niederländischen Jäger

Wolfsabschuss: Freispruch für niederländischen Jäger

Um seine Hunde vor einem Wolfsangriff zu schützen, erschoss ein Jäger Anfang 2019 während einer Drückjagd einen Wolf.

Ein Wolf im Schnee (Symbolbild: iStock/bazilfoto)
Ein Wolf im Schnee (Symbolbild: iStock/bazilfoto)

Da er während einer Drückjagd am 18. Januar 2019 im brandenburgischen Rabenstein (Fläming) zwischen Rädigke und Grubo einen Wolf erschossen hatte, musste sich heute (21.06.2021) ein 61-jähriger Jäger aus den Niederlanden vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Jäger einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorgeworfen, da es sich bei dem Wolf um ein wild lebendes Tier einer nach der FFH-Richtlinie streng geschützten Art handelt, was er gewusst habe.

Der niederländische Jäger rechtfertigte sein Handeln bereits kurz nach dem Vorfall mit dem Argument, dass der Wolf seine Jagdhunde angegriffen und bereits durch Bisse verletzt hatte, bevor er Isegrim den tödlichen Schuss antrug. Darüber hinaus hatte er zuvor versucht durch lautes Rufen, Klatschen und sogar durch die Abgabe eines Warnschusses das Raubtier zu vertreiben. Erst als er keine andere Alternative mehr sah, schoss er, um das Leben seiner vierbeinigen Jagdhelfer zu retten.

Gleichlautenden Medienberichten zufolge sah der Richter bei der heutigen Urteilsverkündung den Angriff des Wolfes auf die Jagdhunde als hinreichenden Grund an, den Wolfsabschuss durch den Niederländer zu rechtfertigen und sprach ihn deshalb von den ihm zur Last gelegten Vorwürfen frei.