Wolf überquerte A3 bei Köln

Wolf überquerte A3 bei Köln

Wolfsrüde im Juli 2019 auf der Grünbrücke über die A3 bei Köln nachgewiesen

Bereits Ende Juli 2019 überquerte ein Wolfsrüde die A3 bei Köln in Richtung der Wahner Heide (Beispielbild: Marcel Langthim)
Bereits Ende Juli 2019 überquerte ein Wolfsrüde die A3 bei Köln in Richtung der Wahner Heide (Beispielbild: Marcel Langthim)

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis auf der Grünbrücke über die Autobahn bei Köln vom 27.07.2019. Wie die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bestätigt hat, handelte es sich um einen männlichen Wolf. Der Wolf lief um 11:51 Uhr aus Richtung Königsforst kommend in hohem Tempo über die Grünbrücke in die Wahner Heide. Dabei wurde er von einer Wildkamera erfasst. Weitere Nachweise aus dem Bereich Wahner Heide oder Königsforst liegen dem LANUV nicht vor. Die Identität und der Verbleib des Wolfes sind nicht bekannt. Es handelt sich um den ersten Wolf, der in NRW auf einer Grünbrücke nachgewiesen wurde.

Seit ihrer Eröffnung Ende 2013 werden die beiden Grünbrücken über die Autobahn A3 und über die Rösrather Straße L284 von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (LANUV Fachbereich 27) mit Wildkameras überwacht. Größere Säugetiere (Rothirsche, Rehe, Wildschweine) wie auch kleinere Säugetiere (Feldhase, Fuchs, Dachs, Marder, Iltis) queren die beiden Grünbrücken regelmäßig und können so sicher die Naturschutzgebiete Wahner Heide und Königsforst erreichen. Bei der Sichtung der sehr zahlreichen Bilder aus dem Kalenderjahr 2019 wurde das Foto mit dem Wolf erst jetzt entdeckt.

Grün- oder Wildbrücken sind Tierquerungshilfen, welche wildlebenden Tieren ein sicheres Überqueren von Verkehrswegen ermöglichen und dadurch ihre Lebensräume wiedervernetzen. Beim Monitoring der Grünbrücken bei Köln im Rahmen der Erfolgskontrolle dieser Wiedervernetzungsmaßnahmen arbeiten die Wissenschaftler des LANUV eng mit den Forstbeamten des Bundesforstbetriebs Rhein-Weser und des Regionalforstamts Rhein-Sieg-Erft sowie dem Landesbetreib Straßen NRW zusammen.

Das Betreten der Grünbrücken und des abgezäunten Korridors zwischen beiden Brücken ist für Waldbesucher nicht gestattet, weil es sich um störungsempfindliche Bereiche handelt. Im Gebiet der Naturschutzgebiete Königsforst und Wahner Heide müssen Waldbesucher generell auf den Wegen bleiben, um die Tier- und Pflanzenwelt nicht zu gefährden.

Informationen zu Planung und Bau von Grünbrücken findet man in „Natur in NRW“ Heft Nr. 4/2013, das hier heruntergeladen werden kann.

Informationen zu Grünbrücken in NRW und anderen Tierquerungshilfen des Landesbetriebs Straßen NRW: https://www.strassen.nrw.de/de/umwelt/tierquerungshilfen.html

Informationen zum bundesweiten Wolfsmonitoring findet man bei der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de

 

Quelle: Pressemitteilung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) vom 13. Februar 2020, Recklinghausen