Wölfin in Niedersachsen geschossen

Wölfin in Niedersachsen geschossen

Bündnis 90/Die Grünen wollen vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof auf Offenlegung der Abschusserlaubnis klagen

Gemeldete Nutztierrissereignisse im Bereich des Burgdorfer Rudels (rot: Rind, grün: Schaf, gelb: Pferd, Dreieck: in Bearbeitung) Quelle: https://is.gd/kNIN8e
Gemeldete Nutztierrissereignisse im Bereich des Burgdorfer Rudels (rot: Rind, grün: Schaf, gelb: Pferd, Dreieck: in Bearbeitung) Quelle: https://is.gd/kNIN8e

In der vergangenen Nacht wurde innerhalb des Territoriums des Burgdorfer Rudels ein nach erster Inaugenscheinnahme ein- bis zweijähriger, weiblicher Wolf getötet. Wie das Niedersächsische Umweltministerium berichtet, wurde es am heutigen Donnerstagvormittag (22.04.2021) über den Vollzug, der durch eine aktuell geltende Ausnahmegenehmigung legitimiert ist, informiert.

Dem Standardprozedere folgend wird der Kadaver aktuell routinemäßig vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geborgen. Eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs mittels Gewebeprobe wird eingeleitet. Das Ergebnis über dessen Herkunft wird aller Voraussicht bis Ende der 18. Kalenderwoche feststehen, hißt es aus dem Ministerium weiter. Die Obduktion des Kadavers erfolgt im Rahmen des regulären bundesweiten Totfundmonitorings beim Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin.

Um die mit dem konkreten Vollzug befassten Personen vor Übergriffen zu schützen, wird deren Identität nicht bekannt gegeben. Dabei ist sichergestellt, dass nur geeignete Personen entsprechend der Vorschrift des § 45a Abs. 4 BNatSchG den Vollzug vornehmen.

Die Genehmigung ist beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Burgdorfer Rudels in Gemeinden der Region Hannover sowie des Landkreises Peine. Zur Entnahme freigegeben waren der Wolfsrüde GW 950m und ab 01.07.2021 die Fähe GW 1423f. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet bis zum 31. August 2021. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden. Der Vollzug wird aufgrund der erfolgten Entnahme zunächst ausgesetzt.

„Nicht öffentliche Ausnahmegenehmigungen dienen dem Schutz von Jägern und Antragstellern“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag hat ebenfalls am heutigen Donnerstag angekündigt, Klage vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof einzureichen, um zu erreichen, dass zukünftig Ausnahmegenehmigungen zur Wolfsentnahme öffentlich gemacht werden müssen. Das kommentiert Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies wie folgt:

„Die Ausnahmegenehmigungen, die wir in den letzten Monaten auf den Weg gebracht haben, haben wir sehr sorgfältig geprüft und diese nur dann in Kraft gesetzt, wenn es trotz Herdenschutzmaßnahmen zu vermehrten Übergriffen gekommen ist. Die Umsetzung der Ausnahmegenehmigungen war anonymisiert, die Genehmigungen selbst nicht öffentlich. Mit diesem Vorgehen wollen wir sowohl die mit der Entnahme Beauftragten als auch die Antragsteller schützen.

Brennende Hochsitze, zerstochene Reifen, Schüsse auf Hochsitze und massive Anfeindungen haben gezeigt, dass es richtig war, diese Ausnahmegenehmigung nicht öffentlich zu machen.

Gerade auch das ganz aktuelle Beispiel des Videos einer Spaziergängerin, die mit ihrem Hund über Minuten von einem Wolf verfolgt wurde, hat uns erneut vor Augen geführt, wie schnell es zu massiven verbalen Übergriffen kommt.

Gleichzeitig haben wir nicht nur die Abgeordneten in vertraulicher Sitzung über den Stand aller Ausnahmegenehmigungen informiert. Und wir haben auch, sobald Ausnahmegenehmigungen ausgelaufen sind, diese den Fraktionen zur Verfügung gestellt, um dem Auskunfts- und Kontrollrecht des Parlaments nachzukommen.

Wir hoffen, dass der Staatsgerichtshof dies nachvollziehen kann und entsprechend würdigt und werden gleichzeitig selbstverständlich jede Entscheidung respektieren und akzeptieren.“

Hintergrund und rechtliche Grundlage für die Tötung:

Seit dem Herbst 2019 war es im Territorium des Burgdorfer Rudels vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen, bei denen auch immer wieder der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Dabei haben Wölfe nicht nur kleinere Nutztiere (Schafe und Gehegewild) erbeutet, sondern wiederholt Rinder und vor allem Pferde gerissen. Gerade diese Pferderisse stellen hier eine besondere Ausnahme dar, denn Pferde und Rinder gelten als wehrhafte Tiere und werden in der Regel weit weniger häufig von Wölfen attackiert als andere, nicht wehrhafte Weidetiere.

Am 31.03.2021 wurde daher durch den NLWKN eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der beiden Wölfe erteilt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wurde insbesondere die Gefahr der Fortführung und Weitergabe von in der Kulturlandschaft untypischen Jagdtechniken von Wölfen in Bezug auf ausreichend geschützte Nutztiere gewürdigt.

Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern geht hervor, dass unter anderem die beiden Elterntiere des Rudels, der Rüde GW950m und die Fähe GW1423f an den Rissereignissen beteiligt waren.

Der Gesamtschaden, der mit hoher Wahrscheinlichkeit auf GW1423f und GW950m zurückgeht, beläuft sich bisher auf ca. 9.260,00 €. Hinzu kommen Schäden durch eine Reihe weiterer Rissvorfälle im Territorium des Burgdorfer Rudels, deren genaue Zuordnung derzeit erfolgt.

Da eine sichere Identifizierung der Wölfe bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann diese nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen. Hieraus folgt: Die heute gemeldete Tötung des weiblichen, nicht trächtigen Wolfs aus dem Burgdorfer Rudel ist von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45a) vollumfänglich gedeckt.

 

Erstellt mit Material des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz