Wölfe im Hochsauerland und Münsterland

Pressemitteilung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) vom 07.05.2019

Wölfe im Hochsauerland und Münsterland

LANUV bestätigt Wolfnachweise in den Kreisen Steinfurt und Soest.

Wolf
Wolf

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Nachweis eines weiblichen Wolfes mit der Kennung GW965f in Westerkappeln (Kreis Steinfurt). Die genetischen Untersuchungen einer Speichelprobe zeigen, dass dieses Weibchen am 27. März 2019 in einem Gehege ein Damtier getötet hat (wir berichteten). Bei einem weiteren Übergriff in diesem Gehege am 12. März 2019, bei dem ebenfalls ein Damtier getötet wurde, konnte ein Wolf als Verursacher bestätigt werden, die Individualisierung war jedoch nicht möglich (wir berichteten ebenfalls). Der Nachweis und die Individualisierung des Wolfes erfolgte beim Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen.

Die identifizierte Wölfin stammt aus dem Ursprungsterritorium „Die Lucie“ im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen und konnte dort erst- und letztmalig im März 2018 nachgewiesen werden.

Der betroffene Tierhalter wurde über das aktuelle Ergebnis informiert. Er kann über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere und weitere Kosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfsmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.

Am 20. April 2019 wurde nachts an einem Feldrand bei Rüthen (Kreis Soest) ein Wolf von einer Wildkamera fotografiert. Die Aufnahmen wurden vom LANUV begutachtet und der Beobachtungsort von einer Wolfsberaterin identifiziert. Über die Identität des beobachteten Wolfes ist bisher nichts bekannt.

Herdenschutz empfohlen

In den Wolfsgebieten und den dazugehörenden Pufferzonen in NRW wird zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen für Schafe, Ziegen und Gehegewild geraten. Seit dem 23.03.2019 können Herdenschutzmaßnahmen in den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen zu hundert Prozent aus Landesmitteln gefördert werden. Informationen zu den Wolfsgebieten und den dazugehörenden Pufferzonen, den Fördermöglichkeiten in NRW, die Antragsunterlagen für Tierhalter sowie weitere Informationen zu den Wolfsnachweisen in NRW sind zu finden unter www.wolf.nrw.