Wildunfälle

Wildunfälle

Die Morgenstunden zwischen 6 und 8 Uhr sind statistisch gesehen besonders risikoreich im Hinblick auf Wildunfälle – vor allem für`s Rehwild

Abbildung 1
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In den Monaten April und Mai sind die Morgenstunden zwischen 6 und 8 Uhr besonders risikoreich. In dieser Zeit ereignen sich die meisten Wildunfälle. Vor allem Rehböcke kommen in dieser Zeit unter die Räder, heißt es vom Deutschen Jagdverband. Der Grund: Genau in diesem Zeitraum werden die Tiere abgeschlagen (vertrieben), die erstmals geschlechtsreif geworden sind – und sich nun eine neue Bleibe suchen.

Um zu diesem Ergebnis zu kommen, hat der Deutsche Jagdverband insgesamt 30.000 Datensätze geprüft. Dabei stellte sich auch heraus, dass Wildschweine, Fuchs und Hase unter den tierischen Opfern auf der Straße waren. Der Hauptteil von 49 Prozent entfiel jedoch auf Rehe. Hasen und Kaninchen (10 Prozent), Füchse (7 Prozent), Wildschweine (5 Prozent) und Vögel (4 Prozent) folgten vor der Gruppe der kleinen Säugetiere, zu denen Igel, Eichhörnchen und Marder gehören und die in Summe 12 Prozent ausmachten. 

Richtig verhalten nach einem Wildunfall – darauf kommt es an

Hat sich ein Wildunfall ereignet, kann vor allem ein Fehlverhalten am Unfallort zu einer Strafe führen. Deswegen erklärt der Deutsche Jagdverband auch, wie das richtige Verhalten am Unfallort aussehen sollte:

Verhalten am Unfallort: Um zu verhindern, dass weitere Verkehrsteilnehmer zu Unfallteilnehmern werden, sollte der Fahrer zunächst die Warnblinkanlage anschalten. Nachdem er die Warnweste angelegt hat, muss er auch das Warndreieck aufstellen und die Polizei verständigen.

Abbildung 2: Bei der Auswertung des Tierfund-Katasters stellte sich heraus: Vor allem Rehe werden Opfer bei Wildunfällen. (Quelle:  https://www.jagdverband.de/die-meisten-wildunfaelle-passieren-im-april)
Abbildung 2: Bei der Auswertung des Tierfund-Katasters stellte sich heraus: Vor allem Rehe werden Opfer bei Wildunfällen. (Quelle:  https://www.jagdverband.de/die-meisten-wildunfaelle-passieren-im-april)
Abbildung 3: Wer ein Reh anfährt, muss sich um das verletzte oder tote Tier kümmern. Dafür sind Förster, Jäger und Polizei zu verständigen. Wer einfach weiterfährt, begeht zwar keine Fahrerflucht, könnte aber für Tierquälerei bestraft werden. (Foto: © SofiLayla / CC0 Public Domain)
Abbildung 3: Wer ein Reh anfährt, muss sich um das verletzte oder tote Tier kümmern. Dafür sind Förster, Jäger und Polizei zu verständigen. Wer einfach weiterfährt, begeht zwar keine Fahrerflucht, könnte aber für Tierquälerei bestraft werden. (Foto: © SofiLayla / CC0 Public Domain)

Umgang mit dem Tier: Der Fahrer sollte Abstand zum Tier halten. Lebende Tiere verhalten sich im Schock unberechenbar. Tote Tiere sind aufgrund der Infektionsgefahr nicht zu berühren. Das Mitnehmen des Tieres ist grundsätzlich nicht erlaubt, das fällt unter Wilderei und wäre strafbar.

Hinweise an Jäger und Polizei: Wenn das Tier flüchtet, sollte die Fluchtrichtung dem Jäger genannt werden. Zudem erstellen Förster, Jäger oder Polizei eine Wildunfallbescheinigung. Die Bescheinigung, Fotos vom Unfallort, von Fahrzeug und Tier helfen dabei, den Wildunfall mit der Versicherung abzuwickeln. Das muss nach dem Unfall passieren – jedoch bevor die Spuren am Fahrzeug beseitigt werden. 

Mögliche Strafen nach einem Wildunfall

Da ein Wildtier gesetzlich nicht mit einem „Geschädigten“ gleichgesetzt wird, ist der Tatbestand der Fahrerflucht nicht erfüllt. Auch eine Sachbeschädigung fällt rein rechtlich als Tatbestand aus – Wildtiere haben nämlich streng genommen keinen „Besitzer“. Allerdings könnte ein anderer Tatbestand greifen, wenn sich der Unfallverursacher aus dem Staub macht und den Wildunfall nicht meldet – und zwar die Einstufung als Tierquälerei. Strafen bis zu 5.000 Euro sind so möglich. Zwar sind die Jagdgesetze deutschlandweit nicht einheitlich, allerdings ist in elf Landesjagdgesetzen eine Meldepflicht verbrieft. 

Wer im Schreckmoment des Wildunfalls zunächst weiterfährt und den Wildunfall nachträglich meldet, verhält sich zwar nicht korrekt, sollte aber im besten Fall keine weiteren Konsequenzen fürchten – zumindest nicht aus verkehrsrechtlicher Sicht. Im Bußgeldkatalog unter https://www.bussgeldrechner.org/bussgeldkatalog.html ist das Vergehen de facto nicht gelistet. Allerdings könnte es – je nach Bundesland – Strafen nach dem Jagdgesetz oder Tierschutzgesetz geben. Darüber hinaus ist ein Wildunfall auch finanziell betrachtet „meldenswert“, denn nur ein gemeldeter Unfall kann über die Versicherung abgewickelt werden. 

Wildunfällen vorbeugen – so funktioniert‘s

Um Wildunfällen vorzubeugen, ist es grundsätzlich ratsam, an Wald- und Feldrändern mit reduzierter Geschwindigkeit zu fahren. Dort ist die Gefahr tendenziell am höchsten. Besonders gefährlich sind die Monate April und Mai. Örtlich betrachtet sind vor allem neue Straßen ein Unfall-Schwerpunkt, denn die Gegend ist neu für die Tiere. Befindet sich ein Tier oder gar eine Gruppe von Tieren am Straßenrand, können sie mit Bremsen, Hupen und Abblenden verscheucht werden. Da Wildtiere in der Regel in der Gruppe auftreten, kann ein einzelnes Tier eine trügerische Gefahr sein.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer warnt: Ausweichmanöver sind oft gefährlicher als eine Kollision. Darüber hinaus steige die Zahl der Wildunfälle seit Jahren kontinuierlich an. 498.000 Unfälle ereigneten sich im Jahr 2008. Neun Jahre später, also im Jahr 2017, waren es 744.000 Unfälle. Die Schadenssumme stieg im Vergleich dazu nur mäßig von 241 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 275 Millionen Euro im Jahr 2017 (Quelle: https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/zahl-der-wildunfaelle-so-hoch-wie-noch-nie-36172).

  

Zum Nachschlagen:

Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) stellt die Grundlage des Jagdrechts in Deutschland dar; die landesrechtlichen Vorschriften ergänzen diese Gesetzgebung um Spezifika auf Bundeslandebene. Auch die Jagdzeitenverordnung und die Bundeswildschutzverordnung stellen weitere Regularien für den Umgang auf der Jagd. Wie differenziert der Umgang der einzelnen Bundesländer mit Wildunfällen ist, zeigt eine Informationsschrift der Verkehrsdirektion Mainz. Dort wird mitunter auch dokumentiert, welche Tierarten in Rheinland-Pfalz als „Haarwild“ bezeichnet werden und dass es in eben diesem Bundesland auch eine umfangreiche Liste für „Federwild“ gibt (vgl. https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201507/$file/WildunfallLangDP.pdf.

Abbildung 4: Um Wildunfälle zu vermeiden, ist eine besonders umsichtige Fahrweise wichtig – und das Wissen darüber, dass beispielsweise Rehe immer zusammen auftreten. (Foto: © hansbenn / CC0 Public Domain)
Abbildung 4: Um Wildunfälle zu vermeiden, ist eine besonders umsichtige Fahrweise wichtig – und das Wissen darüber, dass beispielsweise Rehe immer zusammen auftreten. (Foto: © hansbenn / CC0 Public Domain)