Wil­d­un­fälle im Zwei-Minu­ten-Takt

Medieninformation des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vom 01. Oktober 2019

Wil­d­un­fälle im Zwei-Minu­ten-Takt

Autoversicherer haben 2018 rund 268.000 Wildunfälle registriert – 7.000 weniger als im Vorjahr. Rechnerisch kollidiert damit alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier.

Zum Jahresende kommt es zu vielen Unfällen mit Hirschen, die in ihrer Brunftzeit sehr aktiv sind.
Zum Jahresende kommt es zu vielen Unfällen mit Hirschen, die in ihrer Brunftzeit sehr aktiv sind.

Nach Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Gefahr von Wildunfällen in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember am höchsten. Im Frühjahr sorgen vor allem Wildschweinrotten mit ihren Frischlingen für eine um rund 20 Prozent höhere Unfallgefahr. Zum Jahresende kommt es zu vielen Unfällen mit Hirschen, die in ihrer Brunftzeit sehr aktiv sind. Wie aus der aktuellen Wildunfall-Statistik des GDV weiter hervorgeht, zahlten die Versicherer 2018 für jeden Wildunfall mit einem Pkw im Schnitt mehr als 2.800 Euro. Insgesamt stiegen die wirtschaftlichen Schäden durch Wildunfälle auf 757 Millionen Euro (plus zwei Prozent).

Quelle_GDV_Gesamtstatistik 2015_2017
Quelle_GDV_Gesamtstatistik 2015_2017

Riskante Ausweichmanöver vermeiden

Die Versicherer raten Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen: Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern abbremsen und vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und hupen. Riskante Ausweichmanöver sollten sie vermeiden. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.

Verhaltenstipps nach einem Wildunfall:

1. Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.

2. Die Polizei benachrichtigen.

3. Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.

4. Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.

5. Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.

6. Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.

Kaskoversicherte bekommen nach einem Wildunfall Schadenersatz

Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.