Wald vor Wild

Wald vor Wild

Regierung von Oberbayern verlängert Jagdzeit auf Hirsch, Gams und Reh.

Schutzwaldsanierung_Schliersee
Schutzwaldsanierung_Schliersee

Den Schutz besonders sensibler Bergwälder, die als Schutzwälder gegen Lawinen, Muren und Überschwemmungen fungieren, führt die Regierung von Oberbayern als Begründung für eine neue Schonzeitaufhebungsverordnung an. Laut einer Pressemitteilung der Bayrischen Staatsforsten ist seit dem 22. Februar bis zum Jahr 2024 die Jagd auf Rot-, Gams- und Rehwild auch außerhalb der regulären Jagdzeiten möglich.

„Wir greifen dem Schutzwald unter die Arme und leisten damit Hilfe zur Selbsthilfe, damit sich wieder ein stabiler Bergwald entwickeln kann“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Staatsforsten, Martin Neumeyer. „Damit die jungen Waldbäume aufwachsen können, müssen wir sie aber auch vor dem Verbiss durch Wildtiere schützen“, rechtfertigt Neumeyer die Jagdzeitenverlängerung.

So seien seit Bestehen der Schutzwaldsanierung im Jahr 1986 auf den circa 10.000 Hektar Schutzwald in den bayerischen Alpen, von Garmisch bis Berchtesgaden, über 13 Millionen junge Laub- und Nadelbäume gepflanzt worden. 85 Millionen Euro ließ sich Bayern dies kosten, plus weitere 20 Millionen Euro, die den Bayrischen Staatsforsten seit 2005 für vorbeugende Pflegemaßnahmen im Schutzwald bewilligt wurden.

Besonders betont wird, dass der Abschuss des Wildes in den Schutzwaldsanierungsgebieten den bestehenden Abschussplänen angerechnet und somit kein zusätzliches Wild erlegt werde. Ebenso hielten sich die Jäger weiterhin strikt an den Muttertierschutz, der besagt, dass führende Muttertiere vom Abschuss ausgenommen sind. Neu ist hingegen, dass die Jagd nunmehr ausschließlich mit bleifreien Geschossen durchgeführt werden darf.

Die Verordnung trifft nicht auf ungeteilte Zustimmung. Der Bayrische Jagdverband (BJV) gibt zu bedenken, dass die Schutzwaldgebiete, in denen sich die einzelnen Schutzwaldflächen befinden, seit jeher ein kontrovers diskutiertes Thema sind. So stelle sich vielerorts die generelle Frage der Rechtfertigung eines Schutzstatus und konkret, ob dieser überhaupt eine Schonzeitaufhebung rechtfertige. Der BJV kritisiert darüber hinaus die gänzliche Ausklammerung der Frage nach ausreichenden Lebensräumen für die Wildtiere. Die besondere Bedeutung von Schutzwaldflächen für Menschen, Objekten und Infrastruktur wird dabei nicht infrage gestellt. Anders verhielte es sich, wenn es eigentlich nur um den Schutz der Wälder an sich ginge. Generell sieht der BJV die Maßnahmen aus wildbiologischer Sicht kritisch, da falscher Jagddruck nicht nur die Sozialstrukturen innerhalb der Wildbestände zerstören könnte, sondern durch den zusätzlichen Stress, dem das Wild ausgesetzt wird, erst recht Schäden im Wald entstehen könnten. Pflanzenäsendes Schalenwild aus empfindlichen Schutzwaldflächen zu vergrämen könne nur nachhaltig gelingen, wenn ausreichend geeignete Flächen vorhanden sind, auf welche das Wild ausweichen könne. Anderenfalls käme es nur zu einer räumlichen Verschiebung des Problems, da das Wild immer weiter in die Nachtaktivität gedrängt würde. Dies wäre besonders in den Wintermonaten relevant, also dann, wenn die Schonzeitaufhebung greift.

Deshalb plane der BJV einen eigenen Antrag an die Regierung zu stellen, in dem eine „Evaluierung der Wildlebensräume sowie der Wildbestände im gesamten oberbayerischen Alpenraum“ gefordert werde.