Waffenrecht: Die Gesetzeslage 2020

Waffenrecht: Die Gesetzeslage 2020

Was man als Waffenbesitzer in Deutschland unbedingt wissen sollte!

Nicht nur der Besitz von „scharfen“ Waffen, sondern auch der von Salutwaffen bzw. Theaterwaffen wurde neu geregelt (Beispielbild: Alexander Lesnitsky)
Nicht nur der Besitz von „scharfen“ Waffen, sondern auch der von Salutwaffen bzw. Theaterwaffen wurde neu geregelt (Beispielbild: Alexander Lesnitsky)

Als Waffenbesitzer stößt man mehr als einmal in seinem Leben jemanden vor den Kopf, wird vorverurteilt oder angefeindet. Jedoch beschert einem die Gesetzeslage zu Waffenaufbewahrung, -besitz und -kauf manches Mal noch mehr Kopfzerbrechen als die Stimmung in der Öffentlichkeit. Da in letzter Zeit nicht selten Bestimmungen verabschiedet werden, die sehr verwirrend sind und oft auch sinnlos erscheinen, sind hier die wichtigsten Aspekte zur momentanen Gesetzeslage in Deutschland zusammengefasst:

Wie muss ich Schusswaffen laut aktuellem WaffG aufbewahren?

Am 6. Juli 2017 begann die Änderungswelle zum WaffG in Deutschland mit einer Novelle zur Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen. Waffen dürfen seither nur in Waffenschränken des Widerstandgrads 0 oder 1 nach Norm DIN/EN 1143-1 aufbewahrt werden. Für bereits genutzte Behältnisse der Norm VDMA 24992 (sog. A/B-Schränke), die am Tage des Inkrafttretens genutzt wurden, gilt Bestandsschutz, solange ihre Kapazität noch nicht überschritten ist.

Die Änderungen im Waffenrecht betreffen nicht nur die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Auch erlaubnisfreie Waffen, zu denen Luftgewehre, CO2-Pistolen, Schreckschusswaffen, Airsoft ab 0,5 Joule oder Paintball-Markierer gezählt werden, müssen seit 2017 sicher aufbewahrt werden. Es ist zwar kein spezieller Waffenschrank nötig, jedoch müssen sie verschlossen gelagert werden. Bei Nichtbeachtung kann man seine Waffenbesitzkarte verlieren.

Diese Neuregelungen wurden von Verbraucherseite schon kritisch betrachtet. Was aber nun neu beschlossen wurde, bringt viele Schusswaffenbesitzer endgültig auf die Barrikaden.

Was ändert sich am 01.09.2020 noch?

Nach 2017 wurde am 13.12.2019 im Deutschen Bundestag erneut eine Gesetzesänderung beschlossen, die am 01.09.2020 in Kraft treten wird. Die wichtigsten Regelungen aus dieser Novelle finden Sie hier zusammengefasst und sie betreffen vor allem den Erwerb von Schusswaffen und die Meldung an das Nationale Waffenregister.

Das Nationale-Waffenregister-Gesetz (NWRG) wird in Waffenregistergesetz (WaffRG) umbenannt und beinhaltet folgende Punkte:

  • Ausbau des Nationalen Waffenregisters, um Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen zu erleichtern.
  • Besitzer von Waffen sollen schärfer überprüft werden und das Bedürfnis zum Besitz wird nun alle 5 Jahre kontrolliert.
  • Magazingrößen werden begrenzt.
  • Der Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe darf künftig ebenfalls auf elektronischem Wege bei der Behörde angezeigt werden.

Was ändert sich beim Erwerb von Schusswaffen?

Die Gesetzesnovelle sieht einen Ausbau des Nationalen Waffenregisters vor, um die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen zu erleichtern. Will man als Sportschütze eine Waffe kaufen, dann muss man zur Waffenbehörde und diese überprüft, ob man über die nötige Schusswaffensachkunde verfügt, wirklich dem Schießsport nachgeht und nicht vorbestraft oder psychisch krank ist.

Wenn alles regelkonform ist, erhält man einen Voreintrag und darf die Lang- respektive Kurzwaffe binnen eines Jahres kaufen. So wurde das auch bisher gehandhabt.

Im Waffenladen gleicht der Händler alle Daten des Käufers mit der Waffenbesitzkarte ab. Wenn alles stimmig ist, darf die Waffe erworben werden. Käufer sowie Verkäufer müssen die Transaktion dann binnen 14 Tagen bei der Behörde melden und die Daten werden im Nationalen Waffenregister vermerkt. In diesem Register sind seit 2013 über 552 lokale Waffenbehörden digital miteinander vernetzt. Das Meldeprozedere wird somit strenger geregelt als bisher.

Dazu werden neue Meldepflichten für Waffenhersteller und Waffenhändler eingeführt – etwa eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen. 

Für Jäger ändert sich aus praktischer Sicht noch Folgendes:

  • Ab sofort dürfen Jäger bei Vorlage eines gültigen Jagdscheins Schalldämpfer für Langwaffen (mit Zentralfeuermunition) kaufen. Der bisher notwendige Voreintrag entfällt.
  • Nachtsicht Vorsatz- und Aufsatzgeräte dürfen ab sofort auch an Jäger unter Vorlage eines gültigen Jagdscheins verkauft werden.
  • Es sind aber die individuellen Regelungen der jeweiligen Landesjagdgesetze vom Nutzer zu beachten.
  • Ab sofort werden die Verfassungsschutzämter bei der Bedürfnisprüfung miteinbezogen.

Was muss ich als Waffeninhaber berücksichtigen?

Auch der Besitz von Salutwaffen bzw. Theaterwaffen wird neu geregelt und ist nun ebenfalls mit einer besonderen Erlaubnis verbunden. Der Grund dafür liegt im Attentat von Paris im Jahr 2015: Hier wurden Theaterwaffen verwendet, die man einfach wieder scharf gemacht hat. Vor der Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist künftig eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorgesehen.

Personen mit verfassungsfeindlichen und extremistischen Überzeugungen sollen dann als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft werden. Ihnen soll künftig der Kauf einer Waffe verwehrt werden. Bereits erteilte Genehmigungen können nachträglich entzogen werden. Das Gesetz erlaubt es zudem, dass Bundesländer an belebten Orten und um Schulen Waffen- und Messerverbotszonen einrichten.

Die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen wird ebenso begrenzt, um deren Nutzung für Terroranschläge zu erschweren. Das Hi-Cap-Magazin mit über 20 Schuss für Kurz- und über 10-Schuss für Langwaffen wird ganz verboten. Darüber hinaus wird die Liste von Waffenteilen, für deren Erwerb eine Genehmigung nötig ist, erweitert. In puncto Patronengurte ist man weniger streng, denn sie sind laut BMI trotz einer Kapazität von 250 Schuss weiterhin erlaubt.

Wieso das Ganze?

Der Mordfall Walter Lübcke, das Attentat von Paris und das von Halle an der Saale haben die Politik dazu veranlasst, nun endlich Schritte zu setzen, um Terroranschläge besser verhindern zu können. Die folgenden Punkte bilden also die Grundlage zu allen Verschärfungen und Änderungen im aktuellen WaffG:

  • Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden.
  • Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, das heißt von ihrer Herstellung oder ihrem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder ihrem Verbringen aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden können.
  • Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

An und für sich sind die Neuregelungen zu befürworten, wenn sie wirklich den Zweck erfüllen würden, dass so schreckliche Taten, wie das antisemitische und rechtsextreme Attentat in Halle an der Saale, in Zukunft nicht mehr geschehen. Aber es gibt immer noch einige Lücken und vor allem viel Kritik an der Novelle, die im Herbst 2020 in Kraft treten wird.

Kritik und Sicherheitslücken an den Neuregelungen im WaffG

Einerseits wird streng geprüft und auf der anderen Seite werden einige jedoch gravierende Sicherheitslücken weiterhin offengelassen: Genaue Überprüfungen von Arbeitern, die in Waffenfabriken arbeiten, werden nicht durchgeführt und das, obwohl es schon Vorfälle diesbezüglich gab:

  • Beim Waffenhersteller Umarex konnte ein Mitarbeiter im Jahr 2017 Konstruktionszeichnungen und sogar Teile von drei unterschiedlichen halbautomatischen Pistolen aus der Fabrik schmuggeln – 2016 soll er so rund 70 illegale Handfeuerwaffen am Schwarzmarkt verkauft haben, unter anderem an Rockerbanden.

Genauso wenig wie zu diesem kritischen Thema gibt es eine bessere Regelung hinsichtlich selbst gebauter Schusswaffen. Die meisten Materialien kann man ganz einfach im Baumarkt erwerben und die dazugehörige Bauleitung im Internet finden. Sogar mit einem handelsüblichen 3-D-Drucker lassen sich mittlerweile Schusswaffen herstellen – mehr oder weniger funktionsfähig.

  • Auch der rechtsextreme Amokläufer von Halle an der Saale hat im Oktober 2019 selbstgebaute Schusswaffen verwendet.

Darüber hinaus ist mit einem exorbitanten Verwaltungsaufwand für den Verfassungsschutz zu rechnen. Bei einer Anzahl von über 5,7 Millionen legalen Schusswaffen in Deutschland verschwendet man unglaublich viel Personal an bürokratische Aufgaben, die man besser im aktiven Kampf und die Aufklärungsarbeit gegen Rechtsextremismus und Terror einsetzen könnte.

Die Behörden sollten deshalb ihre Augen in alle Richtungen weit offenhalten und zum einen mit etwas mehr Augenmaß und praxisorientierter agieren. Zum anderen sollte Menschen, die beruflich mit Schusswaffen hantieren müssen, das Leben nicht sinnlos erschwert werden.