Waffengesetz als unwirksamer Papiertiger

Waffengesetz als unwirksamer Papiertiger

Marburg/Berlin: Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) macht sich für durchsetzbare Waffenverbote bei Gewalttätern und Terroristen stark – nicht erst seit dem unfassbaren Attentat in Halle. Aber statt durch wirksame Mittel politisch gestoppt zu werden, bleiben Straftäter von den geplanten Verschärfungen als Einzige verschont.

Pistole, Arm, Waffengesetz, Schießen, Waffe
Pistole, Arm, Waffengesetz, Schießen, Waffe

Attentäter und Kriminelle stecken hinter Straftaten mit Schusswaffen, Messern oder Lastwagen und sind weder Sportschützen, Jäger oder Outdoorbegeisterte. In keinem Fall halten sie sich an Gesetze oder schrecken vor rechtlichen Konsequenzen zurück. Somit verpuffen die zurzeit viel diskutierten Verschärfungen der Innenminister zum Waffenrecht, denn im Nationalen Waffenregister (NWR) sind weder illegale Waffen noch die Waffen der Polizeien gespeichert.

Der VDB ist davon überzeugt, dass die geplanten Regelabfragen des Verfassungsschutzes wirkungslos bleiben. Verfassungsschützer geben keine Informationen weiter zu laufenden Ermittlungen oder Fällen, in denen V-Männer involviert sind – auch nicht an Waffenbehörden. „Vielmehr“, so VDB-Präsident Jürgen Triebel „müssten alle Verfassungsschutz-Behörden jeden bekannten Extremisten und Gefährder aktiv an das Waffenregister melden, damit die Waffenbehörden unverzüglich ein Waffenbesitzverbot aussprechen und prüfen können, ob Waffen in deren Besitz sind. Diese Verbote müssten dann auch vom Waffenfachhändler abfragbar sein, damit potentielle Attentäter nicht einmal mehr ein Luftgewehr kaufen können!“

Damit würde die Sicherheit in Deutschland nicht nur gefühlt, sondern messbar gesteigert. Aus angeblichen Datenschutzgründen wird dieser Ansatz aber verhindert. Ist nicht die Sicherheit der Bevölkerung schützenswerter als das vermeintliche Persönlichkeitsrecht potentieller Attentäter?

VDB-Präsident Jürgen Triebel: „Waffengesetz ist unwirksamer Papiertiger.“ Foto: VDB
VDB-Präsident Jürgen Triebel: „Waffengesetz ist unwirksamer Papiertiger.“ Foto: VDB

Ein weiterer Aspekt der Waffenrechtsverschärfungen soll sein, dass Magazine für mehr als 10 Patronen bei Langwaffen oder 20 bei Kurzwaffen verboten werden. Nur mit einem Magazin allein kann jedoch niemand etwas anfangen – außer Sportschützen in Wettkämpfen. Denn Terroristen – so der VDB – kaufen ihre vollautomatischen, illegalen Kriegswaffen aus dem Darknet oder vom Schwarzmarkt, natürlich inklusive mit Munition gefüllter Magazine. Auch hiergegen hat der VDB Vorschläge, die diesen Markt ausdünnen und die Terrorgefahr senken könnten, die aber bisher ungehört bleiben.

Im Gegenzug plant die Regierung neue Überprüfungen von Bürgern, die ungefährliche Salutgewehre (ehemals echte Waffen, die so umgebaut sind, dass nur noch Platzpatronen verschossen werden können) kaufen wollen, mit denen kein Terroranschlag verübt wird. Zwar kann jeder YouTube-Nutzer – nach behördlicher Prüfung – solche Gewehre kaufen, aber die Polizeimitarbeiter prüfen hier sinnfreie „Bedürfnisse“, statt Straftäter zu verfolgen und für mehr Sicherheit zu sorgen.

Last but not least: Statt die Digitalwende voranzutreiben, wird das Nationale Waffenregister mit Medienbrüchen – mit der Begründung auf Datensicherheit – durchsetzt sein, so dass auch hier Polizei und Ordnungsbehörden wie auch die Wirtschaft mit unnötiger, überbordender Bürokratie, Arbeitsaufkommen und nicht zuletzt immens hohen Kosten belastet werden, ohne auch nur einen einzigen Attentäter von seinen Plänen abzuhalten.

Der VDB hat inzwischen seine Mitgliedsunternehmen informiert und aufgefordert, ihrerseits gegen diese praxisfernen Umsetzungspläne zu protestieren.

Quelle: VDB-Presseinfo vom 22.10.2019