„Vogelgrippe“ in Sachsen ausgebrochen

 „Vogelgrippe“ in Sachsen ausgebrochen

In Bad Lausick (Lkr. Leipzig) wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt

Hühner in einer Hühnerfarm (Beispielbild: Wolfgang Ehrecke)
Hühner in einer Hühnerfarm (Beispielbild: Wolfgang Ehrecke)

Am Freitag (13.03.2020) gab der Landkreis Leipzig bekannt, dass die Geflügelpest in Bad Lausck amtlich festgestellt wurde.

Bei Legehennen eines kleinen Geflügelhaltungsbetrieb in Bad Lausick wurde die Aviäre Influenza Subtyp H5 durch die Landesuntersuchungsanstalt nachgewiesen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte den Befund als Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N8 ebenfalls am Freitag bestätigt.

In Folge dessen hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig in einer Allgemeinverfügung ein Sperrgebiet (Radius etwa 3 km) sowie ein Beobachtungsgebiet (Radius etwa 10 km) um den Ausbruchsort erlassen. Diese Allgemeinverfügung ist für alle Halter von Vögeln und Säugetieren im Sperr- sowie dem Beobachtungsgebiet sowie alle Jagdausübungsberechtigte bindend.

Für Jäger interessant: Die Jagd auf Federwild wird in den Restriktionsgebieten untersagt!

Große Auswirkungen auf den Jagdbetrieb wird dies aller Voraussicht nach nicht haben, da die Jagdzeit auf Elstern-, Nebel- und Saatkrähen am morgigen Sonntag endet und somit nur noch das Waidwerken auf die seltenen Wildtruthühner ab morgen (15. März 2020) erlaubt ist.

Die Allgemeinverfügung können Sie hier herunterladen:

Allgemeinverfügung Geflügelpest Bad Lausick vom 13.03.2020

Der Sperrbezirk, in dem u.a. Aufstallungs-, Verbringungs- und Betretungsverbote gelten sowie die genauen Grenzen des Beobachtungsgebietes sind auch im Internet unter http://www.geoportal-lkl.de/?AspxAutoDetectCookieSupport=1 einsehbar.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig wird am Wochenende alle Bestände im Sperrgebiet in Augenschein nehmen und weitere Abklärungsuntersuchungen sowie epidemiologische Ermittlungen zur Ausbruchsursache durchführen. 

Hintergrund: Die durch hochpathogene Aviäre Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufene Geflügelpest ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt.

Zugvögel, besonders Wassergeflügel, welche selbst nicht erkranken, aber den Erreger weiterverbreiten, gelten als natürliches Reservoir des Virus. Diese „Vogelgrippe“, wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert.

Weitere Informationen zur Aviären Influenza finden Sie unter https://www.sms.sachsen.de/gefluegelpest.html