Verbot von Nachtzielgeräten bei Schwarzwildjagd aufgehoben

Verbot von Nachtzielgeräten bei Schwarzwildjagd aufgehoben

SOLLTE ES ZU EINEM AUSBRUCH DER ASP KOMMEN, ERLAUBT NIEDERÖSTERREICH DEN EINSATZ VON NACHTzIELTECHNIK ZUR SEUCHENBEKÄMPFUNG BEI DER JAGD AUF WILDSCHWEINE.

Künstliche Nachtzielhilfen sind bis Ende 2023 zur ASP-Bekämpfung in Niederösterreich erlaubt. (Quelle: Outfox-World-Shop)
Künstliche Nachtzielhilfen sind bis Ende 2023 zur ASP-Bekämpfung in Niederösterreich erlaubt. (Quelle: Outfox-World-Shop)

Mit einem Beschluss des Niederösterreichischen Landtages vom 21. November 2019 wurde das NÖ Jagdgesetz von 1974 u. a. derart geändert, dass das Verbot von künstlichen Nachtzielhilfen (z. B. Infrarotgeräte, elektronische Zielgeräte, Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler, wie etwa Restlichtverstärker) aufgehoben worden ist. Diese Aufhebung gilt jedoch nur im „festgestellten Seuchenfall bei Schwarzwild“ zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

Gegenstimmen zum Änderungsantrag des Jagdgesetzes gab es nur von den „Neos“ und den „Grünen“.

Ausgenommen vom Verbot des Einsatzes von Nachtzieltechnik bei der Schwarzwildbejagung sind bis zum 31. Dezember 2023 Personen, die eine gültige niederösterreichische Jagdkarte besitzen, und

1. mindestens in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer solchen Jagdkarte waren oder
2. den Besuch eines vom NÖ Landesjagdverband abzuhaltenden Schulungskurses über die ordnungsgemäße Handhabung von künstlichen Nachtzielhilfen nachweisen.

In diesen beiden Fällen sei für die Zulässigkeit der Verwendung von künstlichen Nachtzielhilfen zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten – bei Jagdgesellschaften des Jagdleiters – erforderlich.

Hintergrund:

In dem Änderungsantrag zum NÖ Jagdgesetz, der die Aufhebung des Verbotes von Nachtzielgeräten bei der Schwarzwildjagd zum Inhalt hatte und der am 02. September 2019 beim Landtag von Niederösterreich eingereicht worden war, hieß es zur Begründung des Antrages:

„Die Schweinepest rückt immer näher und steht bereits vor den Grenzen Österreichs. Daher ist es dringend an der Zeit, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Eine davon ist die Reduktion des Wildschweinbestandes, da diese Tiere die Ausbreitung der Schweinepest massiv vorantreiben. Um im Sinne des Tierschutzes agieren zu können, müssen unsere Jäger mit entsprechendem Rüstzeug ausgestattet werden. Dazu zählt auch die Möglichkeit des Einsatzes von Nachtzielgeräten, nur so kann unnötige Tierqual vermieden werden.

Etliche Vertreter der Jägerschaft und auch Konsumenten haben diesen Wunsch bereits geäußert, denn sie sind beunruhigt hinsichtlich der mittlerweile bis zu unseren Nachbarländern vorgedrungenen Schweinepest. Die gefährliche Viruserkrankung befällt neben Wildschweinen auch Hausschweine, was zu einem massiven Notstand im Bereich des Schweinefleisches führen könnte. Die Folge wären enorme Importe von Schweinefleisch aus dem Ausland.

Durch eine Novellierung des NÖ Jagdgesetzes muss der Einsatz von Nachtzielgeräten zum Bejagen von Schwarzwild erlaubt werden. Für jede andere Wildart soll der Einsatz weiterhin strengstens verboten bleiben. Da das Schwarzwild fast zur Gänze nachtaktiv ist, ist eine Bejagung mit diesen Geräten die einzige Möglichkeit für ein sicheres Ansprechen und einen sauberen, waidgerechten Abschuss. Zudem ist das Schwarzwild verantwortlich für ein Übermaß an Wildschäden, die Landwirte und Jagdpächter in ihrer Wirtschaftlichkeit bedrohen.“

Quellen:

Antrag auf Aufhebung des Verbotes von Nachtzielgeräten bei der Schwarzwildjagd der der Abgeordneten Dorner, Landbauer, MA, Ing. Huber, Aigner, Königsberger, Vesna Schuster, Handler gemäß § 32 LGO 2001

Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 (NÖ JG) nach Beschluss des Landtags von Niederösterreich vom 21. November 2019