Urteil in Fall um den Todesschuss von Dalberg

Urteil in Fall um den Todesschuss von Dalberg 

Fahrlässige Tötung: 2 ½ Jahre Haft ohne Bewährung für den schuldigen Jäger.

Jäger mit Waffe
Jäger mit Waffe

Im Fall um den tödlichen Schuss auf die 86-jährige Lisette W. aus dem rheinland-pfälzischen Dalberg (Landkreis Bad Kreuznach) vom 18. November 2018, wurde nun endlich, gut 10 Monate nach der Tat, das Urteil vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach gesprochen.

Der 61-jährige Jäger aus Bingen, der die Rentnerin getötet hatte, blieb bis zum Schluss bei seiner Version des Tatherganges: Er sei beim Schuss auf zwei Frischlinge abgerutscht und deshalb habe sich ein Schuss hangabwärts, in Richtung der Rentnerin, von ihm ungewollt gelöst. Sein Verteidiger plädierte dementsprechend auch auf „nicht schuldig“.

Richter und Staatsanwalt dagegen sahen es als erwiesen an, dass der 61-Jährige unerlaubterweise seinen Stand verlassen und grob fahrlässig hangabwärts gefeuert hatte – und dadurch schließlich auch den Tod der alten Dame provozierte. Die Version des Jägers mit dem Argument des Abrutschens wertete das Gericht als Schutzbehauptung des Angeklagten. „Unglaubhaft“ und „abenteuerlich“ waren Vokabeln, die in diesem Zusammenhang bei der Urteilsverkündung fielen.

Wegen Fahrlässiger Tötung wurde der Jäger zu einer Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren ohne Bewährung verurteilt. Die Verteidigung will „dies nicht auf sich sitzen lassen“ und kündigt an, in die Revision gehen zu wollen. Nach Aussagen des Gerichtes wäre der Bingener auch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, wenn das Gericht den Schilderungen des Angeklagten geglaubt hätte. Jedoch wäre er dann wahrscheinlich nur zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt worden.

Die sieben Kinder der getöteten Lisette W., die beim Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren, zeigten sich aufgrund der für sie unerwartet hoch angesetzten Strafe erleichtert.