Urteil im Prozess um tödlichen Jagdunfall gesprochen

Urteil im Prozess um tödlichen Jagdunfall gesprochen

Nittenauer Jäger wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern bei der Urteilsverkündung (Quelle: Screenshot TVA)
Der Angeklagte mit seinen Verteidigern bei der Urteilsverkündung (Quelle: Screenshot TVA)

Im Prozess um den tödlichen Jagdunfall während einer Maisjagd, bei dem ein unbeteiligter Beifahrer auf der Bundesstraße 16 tödlich getroffen wurde, ist am Mittwoch das Urteil gesprochen worden.

Der angeklagte 46-jährige Jäger aus Nittenau, der der Jagdleiter der Maisjagd gewesen war, wurde vor dem Landgericht Amberg wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit blieb die leitende Richterin bei der Festsetzung des Strafmaßes unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf neun Monate zur Bewährung plädiert.

Zusätzlich muss der Jäger den Eltern des Opfers, die dem Prozess als Nebenkläger beiwohnten, jeweils 10.000 Euro zahlen und weitere 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Der Getötete sei ein „absolutes Zufallsopfer“ gewesen. „Der Schuss hätte jeden treffen können“, sagte die leitenden Richterin in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe jedoch gegen die nötige Sorgfaltspflicht verstoßen, da der Schuss zu flach abgegeben worden sei. Es sei kein ausreichender Kugelfang vorhanden gewesen. Darüber hinaus hätte der Jäger niemals in Richtung der Bundesstraße schießen dürfen. Das ballistische Gutachten hatte zuvor ergeben, dass das Projektil, bevor es den Beifahrer tödlich traf, „etwas Weiches“ – mutmaßlich ein Wildschwein – durchschlagen habe, ohne nennenswert davon abgelenkt worden zu sein.

Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte, den der Vorfall sichtlich mitgenommen hatte und der sich seitdem in psychologischer Behandlung befindet, bei den Eltern entschuldigt. Mittlerweile hat er die Jagd, nach eigener Aussage, für immer aufgegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Angeklagte in Revision gehen wird, stand zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht fest.