Urteil im Prozess um erschlagenen Auerhahn

Urteil im Prozess um erschlagenen Auerhahn

Jugendarrest und Geldstrafen für den Tod eines streng geschützten Auerhahns

Auerhahn (Beispielbild: Thomas Griesohn-Pflieger)
Auerhahn (Beispielbild: Thomas Griesohn-Pflieger)

Zwei Betrunkene, ein heute 21 und ein 23 Jahre alter Mann, trafen während eines Volksfestes am Feldberg im Schwarzwald auf einen Auerhahn. Eigentlich wollten sie nur auf eine Wiese zum Pinkeln, als der streng geschützte Vogel sie auf einmal attackierte, wie sie während der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Titisee-Neustadt zu ihrer Verteidigung angaben. Dass der jüngere der beiden Männer in der Folge den Auerhahn brutal mit einer Flasche erschlagen hat, sei somit aus „Notwehr“ geschehen. Das war vor ziemlich genau einem Jahr. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. 

Mehrere Zeugen, mit denen sich die Angeklagten nach der Tat noch rauften, beschrieben das Geschehene jedoch ganz anders. Provoziert, gequält und mit einer Flüssigkeit bespritzt worden sei das Tier von den Männern, die dabei noch albern seine Laute nachäfften.

Daraus zog der Richter seine Konsequenzen. Bei der Urteilsverkündung am gestrigen Dienstag (04.08.2020) blieb er mit seiner Strafe für den Haupttäter, der das Tier getötet hatte und aufgrund seines Alters nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurde, sogar über der Forderung der Staatsanwaltschaft: Eine Woche Jugendarrest und 1.000 Euro Geldbuße, zu zahlen an die Naturschutzorganisation NABU. Der Staatsanwalt hatte „nur“ 2.400 Euro Bußgeld gefordert. Mag sein, dass der Richter den Arrest aufgrund des Umstandes anordnete, dass der 21-Jährige zur Tatzeit im Besitz eines gültigen Jagdscheins war und sich daraus resultierend ganz anders gegenüber dem unter Naturschutz stehenden Auerhahn hätte verhalten müssen.

Dem 23-Jährigen wurde wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eine Geldstrafe von 1.300 Euro auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.