Pressemitteilung des Deutschen Jagdverbands (DJV) vom 09. Oktober 2019, Berlin
Urteil des Europäischen Gerichtshof zum Wolf mit Spannung erwartet
Am Donnerstag (10. Oktober 2019) wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg seine Entscheidung im Verfahren zur Wolfsjagd in Finnland (Rechtssache C-674/17) verkünden. Dieses Urteil kann maßgeblichen Einfluss auf den Spielraum haben, der für ein deutsches Wolfsmanagement besteht.
Ob der Abschuss von Wölfen nach finnischem Managementplan gerechtfertigt ist, darüber entscheidet morgen der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das oberste Verwaltungsgericht Finnlands hatte dem EuGH in einem „Vorabentscheidungsverfahren“ mehrere Fragen zur Auslegung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vorgelegt. Dabei geht es in erster Linie um die Voraussetzungen, unter denen eine Ausnahme vom strengen Schutz der EU-Richtlinie zulässig ist.
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat die Fragen in seiner Stellungnahme vom 10. Mai 2019 dahingehend beantwortet, dass Ausnahmen vom strengen Schutz auch zulässig sind, um Schäden an Hunden zu verhindern, das allgemeine Sicherheitsgefühl zu erhöhen, oder um illegale Tötungen zu verhindern. Darüber hinaus geht es in dem Verfahren auch darum, wie der „günstige Erhaltungszustand“ einer Population festgestellt werden muss und unter welchen Umständen eine Ausnahme vom strengen Schutz möglich ist, obwohl dieser Zustand noch nicht erreicht ist.
In Deutschland ist eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geplant, um das Wolfsmanagement zu verbessern. Die dort vorgesehenen Maßnahmen bleiben jedoch deutlich hinter dem finnischen Wolfsmanagement zurück, über das der EuGH nun schon zum zweiten Mal entscheiden wird. Der EuGH hatte sich bereits 2007 zur Wolfsjagd in Finnland geäußert. Sollte nun der Gerichtshof der Stellungnahme des Generalanwaltes folgen, wären auch in Deutschland noch sehr viel weiter gehende Schritte im Wolfsmanagement möglich. Das Aktionsbündnis Forum Natur hatte im Januar in einem Konzept zum Umgang mit dem Wolf ein umfassendes Management vorgeschlagen.
In einem Vorabentscheidungsverfahren können Gerichte aus den EU-Mitgliedsstaaten dem EuGH Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts vorlegen. Der EuGH beantwortet diese abstrakt formulierten Fragen und das nationale Gericht entscheidet anschließend über den konkreten Fall. Die Stellungnahme des Generalanwaltes ist für den EuGH lediglich eine Empfehlung. Sie ist nicht verbindlich, meist folgt der Gerichtshof jedoch der Auffassung des Generalanwaltes. Im Verfahren um die PKW-Maut in Deutschland hatte der Gerichtshof allerdings anders entschieden.