Unterschallmunition und Saufänge sollen es richten
In Stahnsdorf und Kleinmachnow erlaubt Brandenburgs Umweltministerium nun die Benutzung von Unterschallmunition zur Reduzierung der Wildschweinbestände – auch in befriedeten Bezirken
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg gab am Mittwoch (11.03.2020) bekannt, dass die Schwarzwildbejagung in Stahnsdorf und Kleinmachnow (Landkreis Potsdam-Mittelmark) von nun an mit Unterschallmunition möglich ist.
Ein vom Potsdamer Umweltministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zur Wildschweinbejagung weist die Tötungswirkung mit deutlich geringerer Auftreffenergie dieser speziellen, auch unter der Bezeichnung „Subsonic“ vertriebenen Munition, nach. Die oberste Jagdbehörde hatte die wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, damit Wildschweine im urbanen Raum, in Kleinmachnow und Stahnsdorf, intensiver bejagt werden können. Die Jäger dürfen nun mit Ausnahmegenehmigung bei der obersten Jagdbehörde diese Spezialmunition zur Bejagung von Wildschweinen in diesen Ortschaften nutzen.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die getestete Unterschallmunition eine ausreichende Tötungswirkung auf Wildschweine bei einem Einsatz innerhalb der Schussdistanzen von 10 bis 50 Metern aufweist.
Die getestete Munition stellt Mindestanforderungen an Unterschallmunition dar und erfüllt die Anforderungen des Tierschutzes für eine schnelle Tötung. Ein ausreichender Kugelfang ist in jedem Fall erforderlich. Eine Hinterlandgefährdung ist auszuschließen.
Für die Jagd auf Schwarzwild ist nach Paragraph 19 Bundesjagdgesetz eigentlich Munition im Mindestkaliber von 6,5 Millimeter und mit einer Auftreffenergie auf 100 Metern von mindestens 2.000 Joule zu verwenden.
Im siedlungsnahen, urbanen Raum stellt der Einsatz solcher Munition mit den oben genannten Mindestenergiewerten ein Sicherheitsrisiko für Menschen und Sachgütern dar. Bei kürzeren Schussdistanzen von 10 bis maximal 50 Metern können Geschossteile gegebenenfalls den Wildkörper durchschlagen. Querschläger oder Abpraller mit hoher Restenergie können in die Umgebung gelangen. Deshalb lässt sich eine Bejagung von Wildschweinen im urbanen Raum mit der klassischen Jagdmunition nur unter größten Vorsichtsmaßnahmen durchführen.
Im Großteil des urbanen Raumes ruht normalerweise die Jagd. Für sogenannte befriedete Bezirke (zum Beispiel öffentliche Grünflächen, bebaute Grundstücke) bedürfen Jagd und der Einsatz von Unterschallmunition zusätzlich der Genehmigung der unteren Jagdbehörden.
In einem Gespräch mit den Bürgermeistern von Stahnsdorf, Bernd Albers, und Kleinmachnow, Michael Grubert Bürgermeistern von Stahnsdorf und Kleinmachnow im Februar 2020 hatte Agrarumweltminister Axel Vogel zugesagt, alternative Möglichkeiten zu prüfen, um die Wildschweinpopulation zu verringern. Neben der energiereduzierten Munition setzt das Umweltministerium auch auf den Fallenfang, eine intensivere Beratung durch die Wildökologische Forschungsstelle des Landeskompetenzzentrums Forst Eberswalde (LFE) und eine intensive Schwarzwildbejagung durch die Jagdpächter.
Hintergrund: „Unterschallmunition“
„Unterschall“, oder auch „Subsonic“-munition ist eine ursprünglich speziell für die Verwendung in Verbindung mit einem Schalldämpfer entwickelte „Spezialmunition“, die mit einer in Relation zu konventionellen Patronen, geringeren Menge an Treibladung versehen ist. Dadurch verringert sich die Geschwindigkeit und auch die Energie des Geschosses. Ziel dabei ist es den „Überschallknall“ des Projektils, der bei Geschwindigkeiten über 343,2 m/s unweigerlich auftritt, zu vermeiden. Darüber hinaus können so bei Einsätzen von Militär oder Polizei in urbanem Gelände sog. „Kollateralschäden“ verringert werden, da die Projektile nach der Penetration des Zieles entweder im Zielmedium steckenbleiben oder bei einem Durchschuss derart an Energie verloren haben, dass die Hinterlandgefährdung stark verringert wird.
Um die Unterschiede zwischen den Leistungsdaten von konventioneller zu Unterschall-Munition besser nachvollziehen zu können, sehen Sie unten eine Gegenüberstellung zweier (ähnlicher) Fabriklaborierungen aus dem Hause Lapua, beide im Kaliber .308 Winchester.
Die Daten der Unterschall-Munition sind fett dargestellt:
Kaliber beider Laborierungen: .308 Win
Geschossart: Mega / VM Subsonic
Geschoßgewicht: 12g (185 grs) / 13g (200 grs)
Geschwindigkeit [m/s]: 765/325(0m)/ 677/309 (100m)
Geschoßenergie [J]: 3.511/687 (0m)/ 2.751/620 (100m)
Auffällig ist hier zuvorderst der Unterschied bei den Geschoßenergien. Vergleicht man die Mündungsenergien (E0/0m) beider Geschosse, so ist diese bei der konventionellen Jagdbüchsenpatrone um über 5x höher als bei der „Subsonic“. (Quelle: lapua.com)
Erstellt mit Material einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg vom 11. März 2020