Und ewig grüßt der Wisent

Und ewig grüßt der Wisent

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, wie es mit den wilden Wisenten im nordrhein-westfälischen Schmallenberg weitergeht. Anliegende Waldbesitzer klagen nämlich über enorme Schäden durch die ausgewilderten Tiere an ihren Wäldern.

Eine Wisentherde
Eine Wisentherde

Wilde Wisente bevölkern wieder den Wald rund um das nordrhein-westfälische Schmallenberg. Dabei bleiben die Tiere aber nicht im vorgesehenen Lebenraum, sondern richten in vielen umliegenden Privatwäldern enorme Schäden an. Grund genug für die Waldbesitzer, um bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Sie hofften auf eine endgültige Entscheidung – und wurden enttäuscht, berichtet die Westfalenpost.

Das Gericht hat entschieden, den Fall an das Oberlandesgericht Hamm zurückzugeben. Aufgrund geltender Rechtslage des Bundesnaturschutzgesetzes ergebe sich eine Duldungspflicht für die Waldbauern. Allerdings nur, wenn die Wisente die Grundstücke nicht unzumutbar beeinträchtigen würden. Genau dies sei noch nicht festgestellt worden und wäre ein Thema, welches das OLG Hamm klären müsse. 

Die klagenden Waldbesitzer reagierten verärgert: Täglich suchten die Tiere die Grundstücke auf. „In diesem Jahr sind schon deutlich mehr Schäden entstanden als sonst. Warum? Weil sie Schmacht haben. Weil sie im Projektgebiet nicht die Nahrung finden, die sie eigentlich fressen“, so Hubertus Dohle, einer der Kläger. Der Bürgermeister von Schmallenberg, Bernhard Halbe, ist ebenfalls unzufrieden: „Ich hatte mir ein klares Signal des Bundesgerichtshofs in Richtung Eigentumsschutz erhofft. Es ist nicht die Antwort, die wir uns erwartet haben.“

Der Anwalt des beklagten Wisent-Vereins führte in der Verhandlung dagegen aus: „Unseren Wisenten geht es gut, sie haben sich wunderbar entwickelt.“ Und ob ein Tier herrenlos oder wild sei, könne nicht die Politik oder ein Gericht entscheiden. „Das entscheidet das Tier selbst.“

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist hier abrufbar.