Todesurteil für Muffelwild-Herde im Teutoburger Wald

Todesurteil für Muffelwild-Herde im Teutoburger Wald

Oberverwaltungsgericht Münster: Stadt Bielefeld musste über Abschuss einer Muffelwildherde neu entscheiden.

Bilder wie dieses, das zwei starke Muffelwidder zeigt, werden sehr wahrscheinlich im Teutoburger Wald bei Bielefeld bald der Vergangenheit angehören.
Bilder wie dieses, das zwei starke Muffelwidder zeigt, werden sehr wahrscheinlich im Teutoburger Wald bei Bielefeld bald der Vergangenheit angehören.

Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat mit einem am 08. November verkündetem Urteil ent­schieden, dass die Stadt Bielefeld verpflichtet war, über den Antrag auf Ab­schuss einer im Teutoburger Wald lebenden Muffelwildherde neu zu entscheiden. Das Verfahren dauerte viereinhalb Jahre.

Gegen die Stadt Bielefeld geklagt hatte die „Johannes Klasing‘sche Familienstiftung“, die Eigentümerin eines Wirtschaftswalds am Nordhang des Teutoburger Waldes ist. In diesem Bereich wurde in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts Muffelwild angesiedelt. Die Stiftung, die nicht gemeinnützig ist, machte geltend, dass das Muffelwild (Anm. d. Red.: die Herde umfasst ganze zwölf Tiere) in ihrem Wald Wildschäden durch Verbiss junger Pflanzen und Schälen von Baumrinden in einem Ausmaß anrichte, welches ihr nicht zuzumuten sei. Der Schaden soll sich nach einer Meldung der „Neuen Westfälischen“ zufolge auf circa 5.000 Euro belaufen.

„Nach Ein­holung eines Sachverständigengutachtens zum Umfang der Wildschäden und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen ist der Senat zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stadt Bielefeld mit dem streitgegenständlichen Abschussplan aus dem Jahr 2012 den berechtigten Ansprüchen der Klägerin auf Schutz gegen Wildschäden nicht hin­reichend Rechnung getragen habe. Andere Maßnahmen als die Entfernung der Tiere (wie z. B. eine weitere Reduzierung der ohnehin kleinen Herde, das Angebot von Heu oder Schutzmaßnahmen für die Bäume) seien nach fachkundiger Einschätzung nicht erfolgver­sprechend oder nicht wirtschaftlich durchzuführen“, heißt es in der Stellungnahme des OVG Münster.

Somit ist dies im wahrsten Sinne des Wortes sehr wahrscheinlich das „Todesurteil“ für den reinen Muffelwildbestand.

Die „Neue Westfälische“ berichtet weiter, dass sowohl die Stadt Bielefeld als auch die weiteren Waldbesitzer der angrenzenden Wälder die Höhe des Schadens, der wie schon angesprochen durch ein Gutachten auf 5.000 Euro jährlich geschätzt wurde, bezweifeln und dem Artenschutz sowie der Biodiversität einen höheren Stellenwert einräumen, als das die Johannes Klasing’sche Familienstiftung und auch das Oberverwaltungsgericht Münster tun.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbe­schwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 16 A 447/13 (I. Instanz: VG Minden 8 K 1917/11)