Todesschuss von Dalberg

Todesschuss von Dalberg

Fahrlässige Tötung: Angeklagter Jäger macht widersprüchliche Angaben.

Jäger bei einer Drückjagd
Jäger bei einer Drückjagd

Der tragische Vorfall, der vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zurzeit verhandelt wird, ereignete sich bereits am 18. November des vergangenen Jahres. Im rheinland-pfälzischen Dalberg (Landkreis Bad Kreuznach) wurde die 86-jährige Lisette W. tödlich durch ein Jagdgeschoss verletzt und starb noch am Unglücksort, ihrem Grundstück.

Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch, da es sich um einen tragischen Unfall gehandelt haben soll. Der Unglücksschütze, ein damals 60-jähriger Jäger, der an einer Drückjagd teilgenommen hatte und dabei nach eigener Aussage mehrfach auf Schwarzwild schoss, verwickelte sich jedoch bei einem Ortstermin in Widersprüche, berichtet die BILD.

Der Stand des Jägers befand sich an einem steil abfallenden Waldstück oberhalb der kleinen Ortschaft Dalberg. Vor Ort markierten sechs rote Fähnchen die damals dort liegenden Patronenhülsen. Der Todesschuss soll gefallen sein, als der Jäger zwei Wildschweine beschoss. Als ein angeschweißter Frischling die Richtung wechselte, habe sich der Mann nach eigener Aussage umgedreht, sei dabei abgerutscht und habe deswegen – unabsichtlich – einen Schuss hangabwärts, in Richtung der Ortschaft abgegeben.

In der Folge habe der heute 61-Jährige seinen Stand verlassen, um den Frischling, der von einem der an der Jagd beteiligten Hunde gestellt worden war, mit dem Messer abzufangen. Dabei sei er an der 86-jährigen Frau, die in ihrem Garten Walnüsse sammeln wollte, vorbeigekommen. Sie lag lebensgefährlich verletzt auf ihrer Terrasse, kurz unterhalb der Treppe, auf der sie das tödliche Geschoss in den Rücken getroffen hatte. Damals habe er die am Boden liegende Frau jedoch, abgelenkt durch den vor Schmerzen klagenden Frischling, nicht mit der Jagd in Verbindung gebracht. Erst nachdem er das Wildschwein erlöst hatte, sei er zu der noch lebenden Frau geeilt und habe über den Jagdleiter einen Notruf abgesetzt.

Pikant ist, dass der Jäger bei seiner ersten Aussage nichts über den „Ausrutscher“ und den daraus resultierenden Schuss hangabwärts zu Protokoll gegeben hatte. Dies wird von der Verteidigung mit einem Schockzustand des Mannes versucht zu erklären.

Darüber hinaus wird der Mann auch durch einen polizeilichen Sachverständigen weiter belastet. Dieser konnte Spuren sichern, die darauf hinweisen, dass der Jäger mindestens zweimal in Richtung der Frau geschossen haben muss. Ein Kirschlorbeer weise eindeutige Spuren eines Projektiles auf, das nicht dasselbe sein könne, wie jenes, welches die Frau getötet habe. Der Einschuss, der im Holz gefunden wurde, sei nämlich kreisrund. Jagdgeschosse dagegen sind so konzipiert, dass sie sich beim Aufschlag auf weiches Gewebe deformieren (aufpelzen) und ihren Durchmesser vergrößern oder sich sogar zerlegen.

Der Prozess, in dem geklärt werden soll, ob es sich um einen tragischen Unfall oder um fahrlässige Tötung gehandelt hat, wird fortgeführt. Laut § 222 Strafgesetzbuch (StGB) kann fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.