„Sicherheit steht an erster Stelle“

„Sicherheit steht an erster Stelle“

Änderung des Waffenrechts: MdB Marc Henrichmann enthält sich. 

Der Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann, zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, während der Debatte um das Waffenrechtsänderungsgesetz. (Foto: Deutscher Bundestag)
Der Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann, zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, während der Debatte um das Waffenrechtsänderungsgesetz. (Foto: Deutscher Bundestag)

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat heute (13. Dezember 2019) das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Abgeordnete Marc Henrichmann, sieht viele positive Bestimmungen insbesondere für Sportschützen, lehnt die bedingungslose waffenrechtliche Freigabe der Nachtzieltechnik aber ab. Deshalb enthielt er sich bei der Stimmabgabe im Parlament.

„Viele Neuregelungen im Waffengesetz sind richtig, aber für mich in letzter Konsequenz nicht ausreichend“. So begründet der Bundestagsabgeordnete seine Enthaltung. „Für mich steht die Sicherheit an erster Stelle“. In einem Punkt sieht der Waffenrechtsexperte der Union Nachholbedarf: Konkret geht es ihm dabei um die umstrittene Freigabe der Nachtzieltechnik.

Die Bedürfnisprüfung für Sportschützen, die Regelabfrage beim Verfassungsschutz und die gesetzlichen Bestimmungen für die Schießstandsachverständigen stoßen auf positive Resonanz. „Wir haben im parlamentarischen Verfahren das Gesetz rundgeschliffen und dabei dicke Brocken aus dem Weg geräumt“, resümiert Henrichmann. Vor allem für Sportschützen bedeuten die Regelungen zur Bedürfnisprüfung eine Erleichterung. Künftig gilt das Bedürfnis als gegeben, wenn der Schütze zehn Jahre lang Mitglied in einem Verein ist und moderate Schießnachweise erbracht hat. „Mit dem Gesetz können die Schützen gut leben“, zeigt sich der CDU-Politiker zufrieden.

Mit der Regelabfrage beim Verfassungsschutz wird verhindert, dass Extremisten in den Besitz legaler Waffen kommen. Nach bisheriger Rechtslage konnte der Verfassungsschutz im Nachgang einer erteilten Erlaubnis die Daten mit den Waffenbehörden abgleichen. „Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Mit der gesetzlichen Regelung schaffen wir mehr Sicherheit“, erklärt Henrichmann. Bei diesem Ziel weiß der Waffenrechtsexperte der Union die vielen Schützen und Jäger an seiner Seite, auch wenn einige unter ihnen die Abfrage beim Verfassungsschutz ablehnen.

Die Regelungen im Waffengesetz müssen der Sicherheit dienen. So stehe es im Gesetz, und „diesem Anspruch fühle ich mich verpflichtet“, kommentiert Henrichmann die Debatte zur bedingungslosen waffenrechtlichen Freigabe der umstrittenen Nachtzieltechnik. „Ich habe mir die Entscheidung wahrlich nicht leicht gemacht. Teile der Jägerschaft sind für die Technik, Teile dagegen. Mir ging es ausschließlich um die Sicherheit.“

Viele Experten aus dem jagdlichen Bereich lehnen die Nachtzieltechnik als zu gefährlich ab. Henrichmann, der auch den Vorsitz der Jägerstiftung natur+mensch inne hat, hatte bis zuletzt versucht, die waffenrechtliche Freigabe mit dem Verbot nach dem Bundesjagdgesetz zu verknüpfen, um zunächst die Ergebnisse des angekündigten Feldversuches durch das Landwirtschaftsministerium abzuwarten: „Wir verbieten größere Magazine, deren Deliktrelevanz von Seiten der Polizei als äußerst gering eingeschätzt wurde, erlauben aber im Gegenzug die potenziell gefährliche Nachtzieltechnik.“ Das Gesetz krankt aus seiner Sicht an diesem Widerspruch.

Blickt Henrichmann auf das Gesetzgebungsverfahren zurück, zieht er folgendes Fazit: „Mit der bedingungslosen waffenrechtlichen Freigabe der Nachtzieltechnik für jedermann schaffen wir nicht mehr, sondern weniger Sicherheit. Auch dem politischen Anspruch, mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz die entsprechende EU-Richtlinie eins zu eins umzusetzen, werden wir nicht gerecht. Weitere Bestimmungen, beispielsweise zur Regelung der Magazine, sind weder praxistauglich noch zu Ende gedacht. Gleichzeitig enthält das Gesetz aber auch viele gute Bestimmungen“. Im Ergebnis stand für Henrichmann fest: „Dem Gesetz stimme ich nicht zu“.

Hintergrund (Anm. d. Red.): Marc Henrichmann ist seit 1996 passionierter Jäger und seit dem 08. Oktober 2019 Vorsitzender der Jägerstiftung natur+mensch.