Schweiz beantragt geringeren Schutzstatus für Wölfe

Schweiz beantragt geringeren Schutzstatus für Wölfe

Bei der Berner Konvention des Europarates beantragt die Alpenrepublik diese Änderung, um das Wolfsmanagement europaweit zu harmonisieren und Ausnahmeregelungen der Mitgliedstaaten zu vermeiden.

Wolf auf Findling
Wolf auf Findling

Das Schweizerische Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im Auftrag der Kommission für Umwelt des Ständerats eine Rückstufung des Schutzstatus von Wölfen beantragt. Gegenüber dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention wird angestrebt, dass der Wolf nicht mehr in Anhang II „streng geschützt“ geführt wird, sondern in den Anhang III „geschützt“ wandert. Eine derartige Rückstufung würde beispielsweise die kontrollierte Bejagung von Wölf ermöglichen. Das BAFU betont dabei, dass der Wolf auch mit der Rückstufung ein geschütztes Tier bleibe. Alle Vertragsstaaten seien weiterhin verpflichtet, Schutz und Management im nationalen Recht zu gewährleisten. Allerdings verspricht sich die Schweiz von der Änderung eine „Harmonisierung“ des Umgangs mit dem Wolf in Europa. Die „vermehrte Anwendung der Ausnahmeklausel“ solle vermieden werden, um stattdessen einen „konsistenteren und nachhaltigeren Umgang mit dem Wolf“ zu ermöglichen. Das, so das BAFU, entspreche somit den Zielen der Berner Konvention.

Bereits 2006 war die Schweiz mit einem gleichen Antrag schon einmal gescheitert. Da allerdings die europaweiten Wolfsbestände seitdem deutlich gewachsen sind, verspricht sich die Schweiz durchaus Erfolgschancen. Zumal in vielen westeuropäischen Staaten eine derartige Anpassung des Schutzstatus bereits diskutiert werde, betont das BAFU. So mehren sich beispielsweise auch in Deutschland diejenigen Stimmen, die den Wolfsschutz ändern möchten. Erst kürzlich hat die CDU in Sachsen und Sachsen-Anhalt sich für eine Senkung der Schutzstandards ausgesprochen und bessere Interventionsmöglichkeiten bei Wölfen verlangt (wir berichteten).