Schulterschluss zur ASP-Bewältigung

Schulterschluss zur ASP-Bewältigung

„Ich habe großes Vertrauen zu unserer Jägerschaft. Ich bin sicher, dass sie ihrer besonderen Verantwortung gerecht wird und die Ausbreitung der Tierseuche mit allen Mittel bekämpfen wird“,

„Jeder Totfund muss unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden, sodass diese die entsprechenden Untersuchungen einleiten können.“

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister und Landesjagdpräsident mit gemeinsamem Appell an Jägerschaft

so Minister Backhaus.

betonen Minister Dr. Backhaus und Präsident Dr. Böhning. 

Wildschwein an einer Küste (Foto: dife88)
Wildschwein an einer Küste (Foto: dife88)

Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus und der Präsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. sowie Präsident des Deutschen Jagdverbands, Dr. Volker Böhning, nehmen den jüngsten ASP-Fall bei einem verendet aufgefundenen Wildschwein im benachbarten Bundesland Brandesburg mit tiefer Sorge zur Kenntnis.

Gemeinsam appellieren sie an die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern, die Wachsamkeit in Ihren Jagdrevieren zu erhöhen. Dem frühzeitigen Fund eines an der Afrikanischen Schweinepest erkrankten oder verendeten Wildschweins kommt größtmögliche Bedeutung für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung zu.

Um eine Einschleppung dieser für den Schwarzwild­bestand und insbesondere für die Hausschweinehalter gefährlichen Tierseuche frühzeitig erkennen zu können oder im Falle einer Einschleppung die Gefahr deren Verbreitung zu mindern, appellieren der Minister und der Landesjagdpräsident an die Jägerinnen und Jäger wie folgt:

1. Bejagen Sie das Schwarzwild so effektiv und umfassend wie möglich, um die Population noch weiter und nachhaltig zu reduzieren.

2. Lassen Sie besondere Vorsicht beim Aufbrechen/Zerwirken/Entsorgen nicht verwertbarer Reste walten.

3. Verwenden Sie keine Reste vom Aufbruch oder sonstige Schlachtreste für Luderplätze.

4. Reinigen und desinfizieren Sie konsequent alle Jagdutensilien und Kleidung.

5. Wirken Sie an den Überwachungsprogrammen mit.

6. Melden Sie unverzüglich Auffälligkeiten im Jagdbezirk an die zuständigen Behörden.

7. Verzichten Sie auf Jagdreisen in infizierte Gebiete; die Mitnahme von Teilen des erlegten Wildes ist verboten.

 

Minister Dr. Backhaus und Präsident Dr. Böhning sind sich einig, dass in dieser Situation Jägerschaft und Behörden an einem Strang ziehen.

 

Erstellt mit Material des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg, Vorpommern vom 10. September 2020