Schießübungen im Wald

Schießübungen im Wald

Jäger ertappt zwei Hagener bei illegalen Schießübungen und ruft die Polizei

Auch das Schießen mit einem Luftgewehr außerhalb besonderer Schießstätten ist verboten (Beispielbild: Selver Učanbarlić)
Auch das Schießen mit einem Luftgewehr außerhalb besonderer Schießstätten ist verboten (Beispielbild: Selver Učanbarlić)

Ein Jäger erwischte am Dienstag (03.03.2020) in seinem Wald bei Veserde (Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde) zwei Männer bei Schießübungen. Er wollte Wildschweine füttern, als er die zwei entdeckte. Er holte einen Bekannten als Zeugen hinzu und rief die Polizei.

Der 21-jährige Schütze aus Hagen verfügt über keinen Waffenschein, hätte das Luftgewehr also außerhalb von besonderen Schießstätten weder führen noch nutzen dürfen. Die Polizei stellte das Luftgewehr samt „Munition“ sicher.

Sein Begleiter bestritt, geschossen zu haben. Bei der Durchsuchung seines Pkws entdeckten die Polizeibeamten jedoch Butterfly-Messer, Faustdolch und Teleskopschlagstock. Auch diese Waffen dürfen nicht mitgeführt werden. Die Polizei stellte auch diese Gerätschaften sicher und schrieb gegen die beiden Hagener Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

 

Quelle: Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis vom 04. März 2020