Schäfer fordern: Bewaffnung für effizienten Herdenschutz

Schäfer fordern: Bewaffnung für effizienten Herdenschutz

Der Förderverein der Deutschen Schafhaltung hat sich in der aktuellen Debatte über Nutztierrisse durch Wölfe eindeutig positioniert. Der Verein fordert die Bewaffnung von Schäfern, damit sie ihre Herden künftig schützen können.

Wolf im Schnee
Wolf im Schnee

Die europaweit zunehmende Verbreitung von Wölfen stellt Nutztierhalter immer wieder auf die Probe. In der Debatte über angemessenen Herdenschutz  (wir berichteten) hat sich der Förderverein der Deutschen Schafhaltung nun eindeutig positioniert. Gegenüber dem NDR fordert der Vorsitzende des Vereins, dass die Bewaffnung von Schäfern ermöglicht werden solle. Wendelin Schmücker, Vorsitzender und selber Schäfer nahe Winsen (Luhe), handelte bereits: Er habe beim Landkreis Harburg die Erlaubnis beantragt, eine Waffe zu erwerben, mit sich zu führen und gegen Wölfe einsetzen zu dürfen. Der Schäfer sieht darin die „letzte Möglichkeit“ seinen Betrieb zu retten. Schmücker ist überzeugt, dass der Wolf nur durch den Einsatz von Waffen lernen wird, dass Weidetiere unter menschlichem Schutz stehen – „und es besser für ihn ist, Abstand zu halten.“ Die Schusswaffen sollen dabei in erster Linie für die Vergrämung eingesetzt werden (wir berichteten), aber in letzter Konsequenz auch, um Wölfe zu erlegen.

Die Schäfer beklagen nicht nur die Nutztierrisse, sondern auch Folgeeffekte, die ein Wolfsangriff bei einer Herde auslöse. So seien die Tiere geradezu traumatisiert, setzten weniger Lämmer und hätten weniger Appetit. Das niedersächsische Umweltministerium reagierte bereits auf die Forderungen: Minister Olaf Lies (SPD) versicherte, dass man Verständnis für die „Sorgen und Nöte“ der Weidetierhalter habe. Das Land möchte die Schäfer in Zukunft noch besser unterstützen. Man arbeite „mit Hochdruck“ daran. Gleichzeitig warnte der Minister vor Selbstjustiz: Ein illegaler Wolfsabschuss ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 € oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird (wir berichteten).