Rutschte der Unglücksschütze wirklich aus?

Rutschte der Unglücksschütze wirklich aus?

Auch am vierten Prozesstag um den Todesschuss von Dalberg konnte der genaue Ablauf der Tragödie nicht rekonstruiert werden.

Auf diesem Grundstück, in der Mehlbachstraße von Dalberg, ereignete sich das Unglück. Grafik: Screenshot Google Maps/mlz
Auf diesem Grundstück, in der Mehlbachstraße von Dalberg, ereignete sich das Unglück. Grafik: Screenshot Google Maps/mlz

Am Donnerstag (05. September 2019) fand vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach der vierte Prozesstag um den tödlichen Jagdunfall von Dalberg statt. Im November 2018 wurde die 86-jährige Lisette W. während einer Gesellschaftsjagd in ihrem Garten von einem Jäger erschossen.

Die entscheidende Frage auch an diesem Verhandlungstag war, ob der mutmaßliche Schütze, als er den tödlichen Schuss abgab, dabei ausrutschte oder ob er verbotenerweise hangabwärts gefeuert hatte und so das Unglück bewusst provozierte. Zur Klärung dieses Sachverhaltes wurde ein 78-Jähriger in den Zeugenstand gerufen, der am Unglückstag ebenfalls als Schütze Teilnehmer der Gesellschaftsjagd war, bei der Lisette W. ihr Leben verlor. Dieser Jäger, ein Arzt, war es auch, der Lisette W. noch am Unglücksort erstversorgt hatte.

Der 78-Jährige wurde zu Beginn der Jagd vom Unglücksschützen selbst angestellt, da sich dieser in dem Gebiet gut auskannte. Wie der „Oeffentliche Anzeiger“ berichtet, gab der Zeuge, der als sehr erfahrener Jäger beschrieben wird, an, ausführlich in die Jagd eingewiesen worden zu sein: „Sicherer kann man so eine Sache nicht durchführen.“ Während der Jagd habe er mehrere Schüsse, die aus der Richtung des Angeklagten kamen, vernommen. Wie viele Schüsse genau es waren, konnte er aus seiner Erinnerung heraus nicht mehr sagen.

Der „Oeffentliche Anzeiger“ zitiert den Mann weiter: „Der Jagdherr kam auf mich zugeeilt: ,Wir haben einen Unfall!‘“. Erst dann habe er von dem Unglück Kenntnis erlangt und sei dem Jagdleiter hangabwärts durch das Waldstück zu dem Grundstück gefolgt, auf dem Lisette W. in ihrem Garten am Boden lag. Der Arzt gab weiter an, dass er dem Opfer das Körbchen, das die Frau zum Nüssesammeln bei sich trug, unter den Kopf gelegt hat. Anschließend kümmerte er sich darum die beiden Wunden, die er an ihrem Bauch entdeckte, zu tamponieren, um die Blutung zu stoppen. Zu diesem Zeitpunkt sei die Frau schon nicht mehr ansprechbar gewesen und auch der dazugerufene Rettungsdienst konnte die Frau nicht wieder reanimieren.

Der Arzt habe sich im weiteren Verlauf auch kurz um den Unglücksschützen gekümmert, der weiter oben am Hang stehengeblieben war. „Dem wurde ganz übel“, wird der Zeuge zitiert. „Ich wollte doch nur das Schweinchen schießen – und hab die Frau erschossen“, habe der Angeklagte mehrmals wiederholt. Dass er ein Ausrutschen während der Schussabgabe erwähnte, habe der Arzt damals nicht wahrgenommen.

Indem der Zeuge von zwei Wunden am Bauch von Lisette W. sprach, die er versorgt hatte, führte dies kurzzeitig zu Friktionen, da die Frau von einem einzigen Schuss getroffen worden sein soll. Aufklärung brachte jedoch schnell das Gutachten der Gerichtsmedizinerin. Sie führte aus, dass das Projektil die Frau in den Rücken getroffen hatte und aufgrund des Umstandes, dass Lisette W. zu diesem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich eine gebückte Haltung eingenommen hatte, sei es zu zwei Austrittsverletzungen vorne im Bauchbereich gekommen. Sicher ist: „Das Opfer starb durch den Blutverlust infolge des Bauchdurchschusses.“

Des Weiteren kam noch der zuständige Ballistiker des Landeskriminalamts Mainz zu Wort, der über die Waffe und das verwendete Geschoss referierte. Zusammen mit einer Kollegin kartierte er auch die Fundorte der Patronenhülsen und versuchte anhand von Beschädigungen an Bäumen und Sträuchern, die von einem Schuss herrühren könnten, die exakte Flugbahn des Projektils und somit auch den Standplatz des Todesschützen zu rekonstruieren. Dabei stießen sie auf Ungereimtheiten, da dem Schuss, der hangabwärts in Richtung der Frau abgegeben wurde, keine der gefundenen Patronenhülsen zugeordnet werden konnte.

Das lässt nur den Schluss zu, dass die Hülse nicht entdeckt wurde, was aufgrund heutiger technischer Möglichkeiten sehr unwahrscheinlich ist – oder, dass die Patronenhülse bewusst entfernt worden ist.

Der Prozess wird am 19. September fortgesetzt.

Die Geschehnisse um den tödlichen Schuss von Dalberg in umgekehrter chronologischer Reihenfolge zum Nachlesen: