Restriktiver Umgang mit Schalldämpfern geplant

Restriktiver Umgang mit Schalldämpfern geplant

Durch die Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes Ende Oktober dürfen Jäger nun Schalldämpfer verwenden. Allerdings ist deren Erwerb an weitere Genehmigungen geknüpft, die in Niedersachsen nach wie vor sehr restriktiv gehandhabt werden. Die Jäger im Norden kritisieren dieses Vorgehen scharf.

Schalldämpfer im Einsatz
Schalldämpfer im Einsatz

Seit dem 1. November 2018 ist es amtlich: Das sachliche Verbot zur Nutzung von Schalldämpfern wurde im Zuge der Jagdgesetznovelle in Niedersachsen aufgehoben. Nun zeigt sich aber, dass die zuständigen Behörden angewiesen wurden, weiterhin nur sehr restriktiv die nötigen waffenrechtlichen Genehmigungen zu erteilen. Das Niedersächsische Innenministerium pocht darauf, dass ein Schalldämpferbedürfnis nur in Ausnahmefällen anzuerkennen sei. Der bloße Schutz des Gehörs reiche dafür regelmäßig nicht aus. Für viele Jäger ist die Nutzung eines Dämpfers damit vorerst unmöglich geworden (mehr zu den Vorteilen von Schalldämpfern bei der Jagd findet sich hier).

Ernst-Dieter Meinecke, Stellvertretender Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, kritisiert diese Pläne scharf: „Wir erwarten von der Niedersächsischen Landesregierung, dass sie die Jägerinnen und Jäger nicht anders und schlechter stellt, als es andere Landesregierungen in ihren Bundesländern beim Thema Schallminderer getan haben.“ In einer Pressemitteilung führt er aus, es erschließe sich ihm nicht, warum man sich nicht an der Praxis anderer Bundesländer orientiere. Dort betrachte man schließlich unbürokratische Schalldämpfergenehmigungen als „wichtigen Beitrag für den Gesundheitsschutz von Jägerinnen und Jägern“. Meinecke bezeichnet es als „befremdlich“, dass einerseits im öffentlichen Interesse das Schwarzwild intensiv bejagt werden solle, aber andererseits ein „pragmatischer Weg“ des Gesundheitsschutzes für Jäger seitens der Regierung verwehrt bleibe.

Die Landesjägerschaft fordert, dass sich die Niedersächsische Landesregierung an der Genehmigungspraxis anderer Länder orientiert und den Gesundheitsschutz als Bedürfnis anerkennt. Das Innenministerium möchte demgegenüber ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes abwarten, um die Genehmigungspraxis gegebenenfalls anzupassen.