Rebhuhn-Monitoring der Jäger

Rebhuhn-Monitoring der Jäger

Fallbeispiel in Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzischen Jäger verzichten freiwillig auf die Bejagung von Rebhühnern (Foto: Dieter Hopf)
Die rheinland-pfälzischen Jäger verzichten freiwillig auf die Bejagung von Rebhühnern (Foto: Dieter Hopf)

Aufruf zum Rebhuhn-Monitoring

Verzicht auf die Bejagung von Rebhühnern – Unser Anspruch – unsere Verantwortung

Die obere Jagdbehörde hatte im Jahr 2014 die Bejagung des Rebhuhns im Rahmen einer Allgemeinverfügung in den meisten rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten untersagt. Hiergegen hatte sich ein Revierinhaber im Rahmen eines vom LJV finanzierten Musterverfahrens zur Wehr gesetzt – und zwar mit Erfolg. Die Berufung wurde nicht zugelassen, wogegen die Landesregierung allerdings Beschwerde eingelegt hatte.

Da der Ausgang einer evtl. zugelassenen Berufung nur sehr schwer hätte prognostiziert werden können, hat sich der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. nach ausführlicher und zum Teil sehr kontroverser Diskussion im Vorstand und mit den Kreisgruppenvorsitzenden entschlossen, mit der Landesregierung einen zeitlich befristeten, freiwilligen Verzicht auf die Bejagung von Rebhühnern zu vereinbaren. Im „Gegenzug“ hat die Landesregierung die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgezogen, was die Rechtskraft des o. g. Urteils und somit die Ungültigkeit der Allgemeinverfügung zur Folge hat. Auf Anregung der Kreisgruppenvorsitzenden hatte der LJV übrigens einige Vereinbarungsinhalte noch einmal nachverhandelt – erfreulicherweise größtenteils mit Erfolg.

Wesentlicher Bestandteil der nun gültigen Verzichtsvereinbarung ist die Zusage einer ab sofort bis zum Jagdjahr 2019/20 alljährlich durchzuführenden landesweiten Rebhuhnzählung nach wissenschaftlich anerkannter Methode. Um diese Maßnahme erfolgreich umsetzen zu können, ist die Mithilfe der rheinland-pfälzischen Jagdausübungsberechtigten unerlässlich. Nähere Informationen können einem gemeinsamen Schreiben entnommen werden, das von LJV-Präsident Kurt A. Michael und vom Leiter der obersten Jagdbehörde, Dr. Jens Jacob, unterzeichnet wurde und sich primär an alle rheinland-pfälzischen Jagdausübungsberechtigten richtet.

Alle Jägerinnen und Jäger bitten wir zu bedenken, dass die diesbezügliche Mithilfe der Jägerschaft einerseits dazu beiträgt, eine genaue Übersicht über das tatsächliche Vorkommen des Rebhuhns zu erhalten, andererseits aber auch dazu beitragen kann, eine nachhaltige Bejagung des Rebhuhns auch künftig zu ermöglichen. Der mit der Zählung verbundene Aufwand wird den teilnehmenden Jagdbezirken mit einer

Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- € pro Jahr vergütet.

Für Rückfragen und für den Abschluss einer entsprechenden Übereinkunft steht die LJV-Geschäftsstelle (Tel. 06727-89440, E-Mail: Info@LJV-RLP.de) gerne zur Verfügung.

Der benötigte Fragebogen zur Rebhuhnzählung kann hier heruntergeladen werden:

 

Zählbögen für Rebhuhnmonitoring

 

Rebhuhn-Lockruf

 

Quelle: Pressemitteilung des Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. vom 27. Februar 2020, Gensingen