„Ohrdrufer Wölfin“ Soll geschossen werden

Pressemitteilung des Thüringer Bauernverbands e. V. vom 2. August 2019, Erfurt

„Ohrdrufer Wölfin“ soll geschossen werden

Thüringer Bauernverband beantragt im Namen der betroffenen Weidetierhalter Abschuss der Ohrdrufer PROBLEMWÖLFIN.

Symbolbild: Marcel Langthim
Symbolbild: Marcel Langthim

Der Thüringer Bauernverband e.V. hat heute im Namen der von den Wolfsangriffen betroffenen Weidetierhalter im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz den Antrag auf sofortige Entnahme der Ohrdrufer Problemwölfin GW 267 F gestellt.

Die Ohrdrufer Wölfin ist aus Sicht der hiesigen Weidetierhalter zum Problemfall geworden, da sie sich auf das Reißen von Nutztieren spezialisiert hat. Vor allem das mehrfache Überwinden des optimierten Grundschutzes, also von Zäunen mit einer Höhe von 1,20 Meter zeigt dies eindrücklich und beweist, dass gegen die Wölfin die getroffenen Herdenschutzmaßnahmen keinen Schutz garantieren können.

Zudem zeigen die bestätigten Rissereignisse durch die Hybriden der Wölfin aus dem Jahr 2018, dass sie ihre Fähigkeiten an ihre Nachkommen weitergibt. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund eines weiteren bestätigten Wurfs von Hybriden durch die Wölfin eine besorgniserregende und nicht länger zu tolerierende Entwicklung für die Weidetierhalter der Region.

Um dem Schutz der Weidetiere gerecht zu werden, sind aus Sicht der betroffenen Weidetierhalter zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht zielführend und auch nicht zumutbar. Aus diesem Grund ist die Entnahme der Ohrdrufer Wölfin das einzige Mittel, um auch zukünftig eine Landschaftspflege durch die Weidetiere auf und um den Truppenübungsplatz in Ohrdruf zu gewährleisten.

Hintergrund

In diesem Jahr gab es laut Risstierstatistik des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz bereits 23 Risse, bei denen insgesamt 34 Tiere getötet oder schwer verletzt worden sind (Stand per 25.07.2019).

Im Managementplan für den Wolf in Thüringen ist der Umgang mit auffälligen Wölfen beschrieben.

Im Kapitel 6.4 heißt es: „Wölfe dürfen aus der Natur nur dann entnommen werden, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind“. Die betroffenen Weidetierhalter verfügen über einen optimierten Grundschutz, welcher die Nutztiere jedoch nicht vor wiederholten Angriffen schützen konnte.